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Montag, 27. Oktober 2014

Die Vattenfall-Klage auf Schadensersatz in Höhe von 4,7 Milliarden Euro plus Zinsen ist brisant, weil Gegner des Freihandelsabkommens mit Amerika (TTIP) sie stets als Beleg für die Gefahr von Investoren-Schutzklauseln anführen. Auch für das TTIP-Abkommen sind Klagemöglichkeiten vor Schiedsgerichten vorgesehen. Die Argumentation der Gegner lautet, dass Staaten dadurch unter Druck geraten, keine Entscheidungen mehr zu treffen, die den Interessen von Investoren zuwider laufen.


AtomausstiegVattenfall-Klage kostet schon jetzt Millionen

Die Klage des Energiekonzerns Vattenfall gegen Deutschland ist brisant: Denn darüber entscheidet ein Schiedsgericht in Washington. Das ist Wasser auf die Mühlen der Gegner des TTIP-Freihandelsabkommens.

© DPAVergrößernKernkraftwerk Brunsbüttel - seit Jahren ein Verlustgeschäft, sagt die Grünen-Politikerin Kotting-Uhl.
Die Klage des Energiekonzerns Vattenfall gegen den beschleunigten deutschen Atomausstieg nach Fukushima kostet die Bundesregierung schon jetzt Millionen. Das geht aus der Regierungsantwort auf eine Frage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Sylvia Kotting-Uhl hervor. Seit Beginn des Verfahrens vor einem internationalen Schiedsgericht in Washington im Jahr 2012 seien Haushaltsmittel in Höhe von 3,23 Millionen Euro ausgegeben worden, schreibt Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium; davon 200.000 Dollar Gerichtskosten. „Die übrigen Ausgaben betreffen Kosten für Rechtsanwälte, Gutachter sowie notwendige Hilfsdienstleistungen wie Übersetzungen und Dokumentenmanagement.“
Für die Jahre 2014 und 2015 gehe die Regierung abermals von jeweils 100.000 Dollar Gerichtskosten aus. Derzeit werde mir Gesamtkosten von rund 9 Millionen Euro gerechnet. Hinzu kommen die Personalkosten für die sechs zuständigen Mitarbeiter im Ministerium von jährlich 515.000 Euro.
Die Vattenfall-Klage auf Schadensersatz in Höhe von 4,7 Milliarden Euro plus Zinsen ist brisant, weil Gegner des Freihandelsabkommens mit Amerika (TTIP) sie stets als Beleg für die Gefahr von Investoren-Schutzklauseln anführen. Auch für das TTIP-Abkommen sind Klagemöglichkeiten vor Schiedsgerichten vorgesehen. Die Argumentation der Gegner lautet, dass Staaten dadurch unter Druck geraten, keine Entscheidungen mehr zu treffen, die den Interessen von Investoren zuwider laufen.
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Kotting-Uhl, atompolitische Sprecherin ihrer Fraktion, nannte die Vattenfall-Klage „unglaublich dreist“: Die „Pannenreaktoren“ des Konzerns, Krümmel und Brunsbüttel, seien jahrelang ein Verlustgeschäft gewesen. „Sich nun die klammen Konzernkassen mit deutschem Steuergeld füllen zu wollen ist schlicht inakzeptabel.“
Doch auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) trage eine Mitschuld, weil sie vor Fukushima die AKW-Laufzeiten zunächst noch verlängert habe. Vom Wirtschaftsministerium hieß es am Sonntag, die Regierung halte die Klage „in weiten Teilen bereits für unzulässig, jedenfalls für unbegründet“.

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