Verkürzung der Wertschriften-Settlementfrist in Europa und in der Schweiz auf zwei Tage |
Am 6. Oktober 2014 wird in Europa und in der Schweiz die Settlementfrist für börsengehandelte Wertschriften (Aktien, Obligationen, ETFs) von drei Tagen auf zwei Tage verkürzt (T+2).
Die neue Settlementfrist ist in der EU-Richtlinie "Central Securities Depository Regulation" (CSDR) vorgeschrieben. Die Umstellung auf T+2 wird das Risiko bei der Abwicklung von Wertschriftentransaktionen senken, die Effizienz steigern und insbesondere ermöglichen, von anderen Harmonisierungsbestrebungen in der europäischen Finanzindustrie (z.B. Vereinheitlichung der Kapitalmassnahmen wie Dividenden- oder Zinszahlungen) zu profitieren.
Von dieser Umstellung sind sämtliche Marktteilnehmer betroffen.
Wichtigste Auswirkung: Beim Wertschriftenkauf stehen für die Bereitstellung der Zahlungsmittel nur noch zwei Tage Zeit zur Verfügung. Andererseits ist der Erlös bei Wertschriftenverkäufen schon nach zwei Tagen verfügbar. Dies kann beim Verkauf von T+3-Wertschriften (zum Beispiel NYSE-Aktien) und der Wiederanlage des Erlöses gleichentags in T+2-Titeln (etwa europäische Aktien) zu einem Liquiditätsengpass oder einem Kontoüberzug führen.
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Freitag, 10. Oktober 2014
Die neue Settlementfrist ist in der EU-Richtlinie "Central Securities Depository Regulation" (CSDR) vorgeschrieben
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