Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Dienstag, 7. Oktober 2014

eine innovative Verteidigungsstrategie gestützt auf § 254 BGB // Käufer einer gedrückten Staatsanleihe hat eine (Mit)Schuld am Debakel und ist vom Schadensersatz ausgeschlossen.....

e)
Selbst wenn allerdings das Verhalten der Beklagten dem Grunde nach schadensersatzbegründend
gewesen wäre, so müsste der Kläger sich ein haftungsausschließendes
Mitverschulden im Sinne von § 254 BGB entgegenhalten lassen.
Dem Kläger, der die Anteile börslich zu einem noch deutlich unter 50 % des
Nennwerts liegenden Kurs erworben hat, war bekannt, musste aber jedenfalls bekannt
sein, dass es sich um eine hoch spekulative Anlage handelte, die deswegen
am Markt mit beträchtlichen Kursabschlägen bedacht war, weil große Unsicherheit
darüber herrschte, ob bzw. in welchem Umfang die Staatsanleihen vom Land
Griechenland zurückgezahlt werden würden und weil am Markt ein Schuldenschnitt
unter Beteiligung von Privaten als höchstwahrscheinlich erschien. Es
handelte sich um eine hoch spekulative Anlage, bei der ganz überwiegend wahrscheinlich
war - was sich bereits in dem Börsenkurs widerspiegelte - , dass die
Anteile nicht zum Nennwert erlöst werden könnten. Die so vom Kläger bewusst
vorgenommene spekulative Anlage hat daher diejenigen wirtschaftlichen Konsequenzen
gezeitigt, die in dem günstigen Erwerbspreis bereits angelegt waren.
Dies war dem Kläger positiv bekannt, musste ihm allerdings jedenfalls bekannt
sein. Jedenfalls aus der Verbindung der klägerseits selbst vorgelegten Presseberichte
mit dem niedrigen Kurswert musste dem Kläger bewusst sein, dass mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Nominalbetrag nebst Zinsen nicht
würde realisiert werden können.
Dem Kläger ist daher unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Schaden entstanden.

aus einer Klageerwiderung eines promovierten Anwaltes einer Volksbank im Zusammenhang mit GriechenAnleihen Aug 2014

2 Kommentare:

  1. Mit dieser Logik müßte im Umkehrschluss dann ja der Verkäufer, welcher dem Kläger seine Anteile zu gedrückten Kursen verkauft hat / verkaufen mußte, ein Recht auf Schadensersatz haben.

    Bewußtes Verdrehen von Ursache und Wirkung - die Argumentationskette ist nur peinlich.

    Aldy

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Also da muss ich dir diesmal Recht geben, Aldy, das ist wirklich eine sehr "abenteuerliche" Verteidigung.
      Vorsichtig gesprochen.

      Löschen