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Sonntag, 2. November 2014

München gestattet mit einer Satzung nur die Überlassung von bis zu 50 Prozent des Platzes in einer Wohnung. Hamburg hat im Wohnraumschutzgesetz verankert, dass über die Plattformen angebotene Wohnungen weiter überwiegend von dem dort gemeldeten Bürger genutzt werden müssen, und Berlin hat ein gesetzliches Zweckentfremdungsverbot geschaffen. Entschieden gegen die Herbergs-Schattenwirtschaft Die Frankfurter Bauaufsicht schlägt in ihrem Merkblatt nun einen besonders scharfen Ton an. „Ferienwohnungen sind in Frankfurt am Main baurechtlich unzulässig“, lautet knapp und forsch der erste Satz. Die Stadt argumentiert, dass derartige Herbergen nur dort zugelassen sind, wo laut Bebauungsplan Ferienwohnungen ausdrücklich erlaubt seien – und das sei nirgendwo in Frankfurt der Fall.

Umstrittener ZimmervermittlerWie deutsche Städte gegen Airbnb aufrüsten

Immer mehr Städte machen Front gegen das Internetportal Airbnb, das Zimmer auf der ganzen Welt vermittelt. Jetzt auch Frankfurt – die Stadt geht gegen die ersten Vermieter vor.

© FRICKE, HELMUTVergrößernKnapper Wohnraum in Frankfurt – soll der auch noch an Besucher vermietet werden dürfen?
Die Drohkulisse in der Frankfurter Hochhäuser-Skyline steht. Mit „empfindlichen Geldbußen“ und „Verwaltungszwangsmaßnahmen“ müssten Wohnungsbesitzer rechnen, die über Internetseiten wie Airbnb Häuser und Appartements als Ferienwohnungen vermitteln. So steht es in einem Merkblatt, das die Bauaufsicht der Stadt herausgegeben hat. Als Beleg, dass nicht bloß gedroht wird, erklärt das Amt auf Anfrage, in jüngster Zeit seien viermal Bußgelder von bis zu 2000 Euro verhängt worden. In mindestens einem Fall kam es zum Gerichtsprozess, in erster Instanz gewann die Verwaltung.
Deutschlands Städte rüsten auf gegen Portale wie Airbnb, die mit der Vermittlung von Wohnräumen an Reisende auf der ganzen Welt wachsen. Sie sagen den Emporkömmlingen einer Ökonomie des Teilens den Kampf an. Aus Sicht der Städte treiben die Internetseiten und deren Nutzer voran, dass Wohnungen zu Ferienherbergen zweckentfremdet werden und somit die ohnehin angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt noch verschärft wird.
München gestattet mit einer Satzung nur die Überlassung von bis zu 50 Prozent des Platzes in einer Wohnung. Hamburg hat im Wohnraumschutzgesetz verankert, dass über die Plattformen angebotene Wohnungen weiter überwiegend von dem dort gemeldeten Bürger genutzt werden müssen, und Berlin hat ein gesetzliches Zweckentfremdungsverbot geschaffen.

Entschieden gegen die Herbergs-Schattenwirtschaft

Die Frankfurter Bauaufsicht schlägt in ihrem Merkblatt nun einen besonders scharfen Ton an. „Ferienwohnungen sind in Frankfurt am Main baurechtlich unzulässig“, lautet knapp und forsch der erste Satz. Die Stadt argumentiert, dass derartige Herbergen nur dort zugelassen sind, wo laut Bebauungsplan Ferienwohnungen ausdrücklich erlaubt seien – und das sei nirgendwo in Frankfurt der Fall.
Dennoch würden Schätzungen zufolge aktuell bis zu 1000 Wohnungen in der Stadt zweckentfremdet, rechtfertigt Ulrich Keck, Referent von Bürgermeister Olaf Cunitz (Grüne), das Vorgehen, über das zuvor das Reisefachmagazin „FVW“ berichtet hatte. Dass es nicht viel mehr Wohnungen sind, führt Keck darauf zurück, dass Frankfurt seit 2013 entschieden gegen eine Herbergs-Schattenwirtschaft vorgehe. „Uns ist es gelungen, die Zahl der als Ferienwohnungen genutzten Wohnungen gering zu halten. Unser Vorgehen hat sich ausgezahlt“, sagt er.

Airbnb sieht sein Geschäftsmodell bestätigt

Bei soviel Entschlossenheit im Kampf gegen die jungen, populären Vermittlungsportalbetreiber verwundert, dass von Airbnb kein feindseliges Wort gegen die Stadtverwaltung zu hören ist. Im Gegenteil: „Frankfurt macht einen guten Schritt“, sagt ein Sprecher von Airbnb. Als Vorzug des städtischen Schreibens sieht er, dass darin unterschieden wird zwischen kommerziellen Herbergsanbietern und privaten Teilnehmern an einer Gemeinschaft, die Wohnraum teilt.
Denn für Zimmer, die nur „kurzfristig und vorübergehend“ überlassen werden, ohne dass die „Hauptwohnnutzung aufgegeben“ wird, geht die Bauaufsicht am Main nunmehr nicht von einer illegalen Nutzung aus. Der Einwohner, der nur wenige Tage einzelne Zimmer überlasse und währenddessen den Rest der Wohnung weiternutze oder der Bürger, der während nur einer Auslandsreise sein Heim inseriere, hätten keine Repressalien zu befürchten.
In der Berliner Airbnb-Europa-Zentrale wird dies als offizielle Erlaubnis für das eigene Geschäft gelesen. Der Sprecher mahnt bloß Klarstellungen an, ab wie vielen Gästen oder ab wie vielen angebotenen Übernachtungen aus einem privaten Gastgeber ein gewerblicher Ferienwohnungsanbieter werde. „Wir stehen in Kontakt mit der Frankfurter Stadtverwaltung, haben aber noch keine finale Auskunft“, sagt er. Vorerst rät Airbnb, dass Frankfurter, die Fremden ihre Wohnung überlassen, bei Zweifeln selbst in der Stadtverwaltung nachfragen.
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Doch damit macht es sich Airbnb aus Sicht der Stadt zu einfach. „Die Portale sind nach unserer Auffassung in der Pflicht“, sagt Bürgermeisterreferent Keck. Airbnb soll selbst dafür sorgen, dass keine rechtswidrigen Angebote auf den Portalseiten erscheinen. Damit ist der Knackpunkt in den Auseinandersetzung zwischen Portal und Behörden angesprochen. Die Kontrahenten streiten, wie viel Schattenwirtschaft und wie viel Ökonomie des Teilens auf den Airbnb-Seiten ist.
Der New Yorker Generalstaatsanwaltschaft Eric Schneiderman war jüngst zu dem Ergebnis gekommen, dass 72 Prozent der Angebote auf den Seiten gegen geltendes Recht verstießen. Airbnb hält dagegen, dass in New York 94 Prozent der Anbieter nur eine oder höchstens zwei Adressen inserieren. Verzichten will das Portal auf keine Nutzergruppe. Ob privater Inserent oder gewerblicher Herbergsvater: Entscheidend sei, dass die Anbieter gute Gastgeber seien, heißt es von Airbnb.

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