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Samstag, 1. November 2014

was für ein (Bundes)Land....was für ein Gesetz.....das.....es gesetzeswidrig erscheinen lässt......Nach Stadtschätzungen werden in der Hauptstadt rund 12000 Privatwohnungen als Feriendomizile gesetzeswidrig genutzt, allein für den Bezirk Mitte wird mit bis zu 4000 Fällen kalkuliert.

Berlin gegen AirbnbErmitteln im Netz nicht erlaubt?

Es war eine vollmundige Ankündigung: Die Stadt Berlin will gegen Eigentümer vorgehen, die ihre Wohnungen tageweise als Feriendomizile über Airbnb anbieten. Doch wegen eines kleinen, aber peinlichen Missgeschicks sind die Behörden nun vorerst ausgebremst.

© SCREENSHOT F.A.Z.VergrößernSo sieht das Portal aus, das den Ärger der Behörden auf sich zieht.
Der Teufel steckt im Detail: Vollmundig hat die Hauptstadt Berlin angekündigt, massiv gegen Eigentümer vorzugehen, die ihre Privatwohnungen tageweise als Feriendomizile über Online-Plattformen wie Airbnb anbieten. Eigens dafür wurde ein Zweckentfremdungsverbotsgesetz beschlossen. Doch nun zeigt sich, dass den Politikern im Berliner Abgeordnetenhaus offenbar ein kleines, aber peinliches Missgeschick im Kampf gegen das Vermittlungsgeschäft im Internet unterlaufen ist.
Denn nach Auffassung des Landesdatenschutzbeauftragten dürfen Berliner Behörden momentan eben nicht dort nach möglichweise zweckentfremdeten Wohnungen fahnden, wo diese angeboten werden: nämlich im Internet. Darauf machte der im Bezirk Berlin-Mitte für Soziales und Bürgerdienste zuständige Stadtrat Stephan von Dassel (Grüne) aufmerksam. Dabei hatten die Verantwortlichen in den Bezirken geplant, direkt im Netz die Wohnungsanbieter aufzuspüren. Nun scheinen die Behörden vorerst ausgebremst – durch eine Lücke im Gesetz.
Das Regelwerk gibt den Stadtbezirken die Möglichkeit, in Ämtern, im Handelsregister und bei der Investitionsbank Berlin Daten abzufragen. Internetseiten sind in diesem Zusammenhang im Gesetz nicht genannt. Fachleute sehen die Liste aber als bindend und abschließend an. Wolle die Stadt online fahnden, müsste das auch im Gesetz stehen.
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Nach Stadtschätzungen werden in der Hauptstadt rund 12000 Privatwohnungen als Feriendomizile gesetzeswidrig genutzt, allein für den Bezirk Mitte wird mit bis zu 4000 Fällen kalkuliert. Wer zumindest vorüber noch Geld mit den eigenen vier Wänden machen wollte, musste das in seinem Bezirk anmelden. Bislang sind rund 6000 Bürger der Meldepflicht nachgekommen.
Folglich haben sich die Stadtverantwortlichen bei der Zahl der Ferienwohnungen in Berlin verschätzt. Oder Wohnungseigentümer betreiben ihr Geschäft unverändert weiter, weil sie ohnehin keine rechtlichen Folgen fürchten. Für Klarheit könnten nur Ermittlungen im Netz sorgen. Die Berliner Senatsverwaltung will nun prüfen, ob dafür das noch sehr junge Gesetz schon nachgebessert werden muss.

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