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Freitag, 22. Februar 2013

Eine Möglichkeit bei einem solchen Bail-in wäre es auch, die Guthaben der Zyprer nicht anzurühren, sondern nur die der ausländischen Sparer. Das dürfte jedoch Rechtsstreitigkeiten mit den betroffenen Staaten provozieren.

Eine Möglichkeit bei einem solchen Bail-in wäre es auch, die Guthaben der Zyprer nicht anzurühren, sondern nur die der ausländischen Sparer. Das dürfte jedoch Rechtsstreitigkeiten mit den betroffenen Staaten provozieren.

Ein Rechtsempfinden gibt es wohl nicht mehr bei den verantwortlichen euro-Stellen....

2 Kommentare:

  1. Eben, deswegen müssen wir auch in Washington klagen...

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  2. Was, wird jetzt auch gegen zypern geklagt ?
    Ui toll, wo kann ich mit machen ?

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