RA Jakob Heichele./. Rolf Koch
Ihr Internet-Blog: rolf s griechenland blog
Sehr geehrter Herr Koch,
in obiger Angelegenheit fordere ich Sie auf den folgenden, von Ihnen gestern
eingestellten Eintrag auf Ihrem roifs griechenland blog unverzüglich, spätestens aber
bis heute, 08,11.2013,22.00 Uhr, zu löschen:
„Oie Strafanzeige unseres langjährigen „Familienanwaltes“ Jakob Heichele
gegen mich bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt
Eingestellt von rolf um 18.29 Uhr
Sie waren und sind nicht autorisiert von mir verfasste Schreiben auf Ihrem
kommerziell genutzten blog zu benutzen oder zu veröffentlichen.
Im Übrigen fordere ich Sie auf, sich unverzüglich von Ihren Behauptungen in obigem
Blogeintrag zu distanzieren und diese zu widerrufen, wonach
a) ich der langjährige „Familienanwalf1 von Ihnen bzw Ihrer Familie gewesen sei
b) ich viele der Details der Begründung der Strafanzeige vom 16.05.2013 im
Zuge meiner Tätigkeit als ihr Familienanwalt und im Zuge der
Argentinienklage sowie Gründung und Errichtung der ABDRECO GmbH
erfahren habe und es sich deshalb um „Verrat" von Mandatsgeheimnissen
handele
Ich stelle hierzu klar:
Ich habe für Sie bzw. einige Ihrer Familienmitglieder in den Jahren ab ca. 2003 bis
2007 ca. 5-6 Verfahren gegen die Republik Argentinien betrieben.
Sonstige rechtsberatende Tätigkeiten auf anderen Rechtsgebieten als die sog.
Argentinien-Anleihen habe ich weder für Sie noch andere Mitglieder Ihrer Familie
ausgeführt.
Sämtliche in der Strafanzeige vom 16.05.2013 enthaltenen Beweisangebote
stammen entweder direkt von Ihren Intemetblogs oder sind allgemein bekannt.
Ich fordere Sie daher auf den entsprechenden Eintrag auf Ihrem oben genannten
Internet -Blog unverzüglich .spätestens jedoch bis heute, den 08.11.2013, 22.00 Uhr
zu löschen und mir binnen selbiger Frist anliegende Unterlassungs-und
Verpflichtungserklärung abzugeben und an mich zu übersenden.
Bei fruchtlosem Verstreichen oben genannter Frist werde ich ohne weitere
Ankündigung die geeigneten zivilrechtlichen wie strafrechtlichen Schritte gegen Sie
als Verantwortlichen des oben genannten Internet- Blogs einleiten.
Weitere zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bleiben ausdrücklich Vorbehalten.
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