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Samstag, 9. November 2013

zur Frage öffentlich aus dem Netz oder meinen Blogs oder intime Kenntnisse aus der "Familienanwaltszeit".......


Es besteht insoweit der Verdacht, dass die Einschaltung von anderen
Familienangehörigen (teilweise noch minderjährig oder/und ohne eigenes bzw.
geringes Einkommen) ausschliesslich der Verschleierung des Vermögens des Herrn
Rolf Koch dienen.




 Weiterhin ist von Herrn Koch bekannt, dass er nach seinen eigenen Angaben in
diversen Internetblogs und Internetforen ein Chalet im Kanton Wallis (Schweiz)
unterhält, in welchem er sich über mehrere Monate im Jahr aufhält.




Bereits an dieser Steile ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass verschiedene
Transaktionen bzw. Gerichtsverfahren auf die Namen von anderen
Familienmitgliedern der Familie des Herrn Rolf Koch durchgeführt werden.
Sämtliche dieser Transaktionen bzw. Gerichtsverfahren werden jedoch federführend
ausschliesslich von Herrn Rolf Koch selbst betreut bzw. geführt.


usw....

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