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Mittwoch, 15. Oktober 2014

Damit verstiess er aber gegen das Schweizer Gesetz. Im Juli verurteilte ihn die Bundesanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 6000 Franken, heisst es in dem Strafbefehl, über den die Zeitung «Schweiz am Sonntag» bereits am Vortag berichtet hatte. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 7117 Franken tragen. Inzwischen ist der Entscheid rechtskräftig. Der Anwalt des Bankers wollte sich nicht äussern.

Steuerstreit
Schweiz verurteilt UBS-Banker wegen Kooperation mit USA
14.10.2014, 06:59 Uhr
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(Reuters) Die Kooperation mit den amerikanischen Behörden hat einem ehemaligen UBS -Banker aus der Schweiz erstmals eine Strafe in seiner Heimat eingetragen. Der Kundenberater wurde von der Bundesanwaltschaft zu einer Busse verurteilt, wie aus dem Reuters am Montag vorliegenden Strafbefehl hervorgeht. Er machte sich strafbar, weil er den amerikanischen Behörden Auszüge von Konten mit unversteuerten Geldern vorgelegt hatte.

Der Banker, der bis 2009 bei der UBS angestellt war, befand sich in der Zwickmühle. 2010 wurde der inzwischen als selbstständiger Vermögensverwalter arbeitende Mann von den amerikanischen Steuerbehörden in Miami verhaftet. Auf eine milde Strafe konnte er nur hoffen, wenn er mit den Amerikanern umfassend kooperiert. Entsprechend bekannte er sich schuldig und verschaffte den Ermittlern Einblick in Konten von zwei amerikanischen Steuerpflichtigen.

Damit verstiess er aber gegen das Schweizer Gesetz. Im Juli verurteilte ihn die Bundesanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 6000 Franken, heisst es in dem Strafbefehl, über den die Zeitung «Schweiz am Sonntag» bereits am Vortag berichtet hatte. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 7117 Franken tragen. Inzwischen ist der Entscheid rechtskräftig. Der Anwalt des Bankers wollte sich nicht äussern.

Die amerikanischen Behörden verfolgen seit Jahren Schweizer Institute und Banker. Das erste Ziel war die Grossbank UBS, die sich 2009 mit der Zahlung von 780 Millionen Dollar und der Lieferung von rund 4500 Kundennamen von einer Strafverfolgung freikaufte. Zuletzt musste Credit Suisse eine Busse von 2,8 Milliarden Dollar bezahlen und ein Schuldeingeständnis ablegen. Die Behörden sind inzwischen gegen Dutzende von Steuersündern und Berater sowie rund ein Dutzend Banken vorgegangen.

Bei dem ehemaligen UBS-Mitarbeiter handelt es sich um den ersten Banker, von dem bekannt wird, dass er im amerikanischen Steuerstreit in der Schweiz bestraft wird. Dabei dürfte es aber nicht bleiben, denn soweit das öffentlich bekannt ist, arbeiten fast alle mit den amerikanischen Behörden zusammen.

Eine Ausnahme ist Raoul Weil. Die ehemalige Nummer drei der UBS muss sich ab Dienstag in Florida einem Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung stellen. Seit die Vorwürfe gegen ihn auf dem Tisch sind, liess Weil wiederholt durch seine Anwälte erklären, er sei unschuldig und die Vorwürfe gegen ihn seien vollkommen ungerechtfertigt. Weil ist der ranghöchste Manager einer Schweizer Bank, der in der US-Steueraffäre vor Gericht gestellt wird.

Der frühere Chef des internationalen Vermögensverwaltungsgeschäfts der grössten Schweizer Bank war vor einem Jahr in Bologna verhaftet worden. Nach fast zwei Monaten in einem italienischen Gefängnis wurde der Schweizer an die USA ausgeliefert, die ihn 2008 angeklagt und 2009 international zur Verhaftung ausgeschrieben hatten. Die Amerikaner werfen Weil vor, zwischen 2002 und 2007 rund 17 000 reichen Amerikanern geholfen zu haben, Vermögen im Wert von 20 Milliarden Dollar vor dem Fiskus zu verstecken. Die UBS entliess Weil, nachdem er in den USA angeklagt worden war. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft. In dem Prozess dürfte der in der Schweiz verurteilte Kundenberater laut einem Insider als Zeuge aussagen.

http://www.nzz.ch/wirtschaft/schweiz-verurteilt-ubs-banker-wegen-kooperation-mit-usa-1.18403352

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