"Bail-In" - Der größte Vermögensraub der EU (4) |
Liebe Leser,
trotz der Krisen in Syrien, dem Irak, der Ukraine und der Ebola-Epidemie sollten Sie die Probleme vor Ihrer Haustür nicht vergessen. Denn diese betreffen Sie direkt. Und Ihr Vermögen!
Denn Sie sollen in Zukunft - trotz anderslautender Beteuerungen - für marode Banken bezahlen.
Ich habe Ihnen erzählt, dass dieser Plan mit dem sogenannten "Bail-In" umgesetzt werden soll: Anteilseigner und Gläubiger einer Bank sollen sich an den Verlusten der Finanzinstitute beteiligen. Also Sie, der Sparer, Kleinaktionär und Einleger.
Wie ich bereits aufgezeigt habe, ist Zypern ein Beispiel aus jüngster Vergangenheit für ein solches erfolgreiches Bail-In.
Diese Massenenteignung gilt als "Blaupause" für den Euroraum. Und nicht nur da.
USA und Großbritannien: Verkaufter Vorteil entpuppte sich als Täuschung
Auch die USA und Großbritannien fanden schnell Geschmack an einem Bail-In. So sollte dieses Prinzip auch in ihr Rechtssystem aufgenommen werden. Ein Teil der zwangsenteigneten Summen sollten dazu in Bankanleihen umgewandelt werden. Das heißt, Anleger sollten in begrenztem Umfang zu Aktionären gemacht werden.
Doch glauben Sie mir: Das war alles andere als ein Entgegenkommen. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Denn so wurde den Einlegern die im angelsächsischen Rechts bestehende Möglichkeit eines juristischen Einspruchs genommen.
So einfach ist das. Und so läuft der Hase.
Glauben Sie einfach nichts, was man Ihnen als "Vorteil" verkaufen will, Sie werden gnadenlos über den Tisch gezogen!
EU verabschiedet Vermögensenteignung hinter dem Rücken der Öffentlichkeit
Auch in der EU wurde das Bail-In-Prinzip schnell als "Retter in der Not" erkannt, musste so schnell wie möglich juristisch in den EU-Richtlinien verankert werden. Natürlich hinter dem Rücken der Öffentlichkeit, um keinen Bank-Run auszulösen.
Denn die Politikverantwortlichen wussten und wissen ganz genau, dass der ESM auf die Dauer nicht ausreichen wird.
"D-Day" 1. August 2013
Wissen Sie, was am 1. August 2013 geradezu historisch verabschiedet wurde?
Wahrscheinlich nicht. Deshalb sage ich es Ihnen: Die Massenenteignung!
Den "D-Day" für Ihr Vermögen!
Die Zwangsenteignung wird beschlossen!
Ohne Beratung und ohne jegliche Abstimmung im EU-Parlament, dafür aber unter Mitwirkung der Bankenlobby, wurde von der EU eine neue Richtlinie eingeführt.
In der heißt es unter anderem, dass Banken mit einer ausgewiesenen Kapitallücke dafür sorgen müssen, dass Anteilseigner wie auch Inhaber nachrangiger Schuldtitel einen angemessenen Beitrag zur Deckung des Kapitalbedarfs leisten sollen. Bevor sie staatliche Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können.
Was "nachrangige Gläubiger wirklich bedeutet
Da Finanz- und Politikeliten in einer Art "Geheimsprache" ihre Pläne offenbaren, ist für den Bürger nicht sofort klar, was denn nun "nachrangige Gläubiger" sind, von denen in der EU-Richtlinie gesprochen wird.
Ich sage es Ihnen: Das sind Sie! Das sind vor allem Kleinanleger und Kleinaktionäre.
"Vorrangige Gläubiger" sind Banken, Behörden oder Finanzorganisationen.
Diese sollen also von einem Bail-In verschont bleiben!
Die nackte Wahrheit
Wissen Sie, was das heißt: Dass kurz nach dem erfolgreichen Bail-In in Zypern auch die Beteiligung von Anlegern an den Bankenmiseren europaweit juristisch festgeschrieben wurde.
Oder anders ausgedrückt: Die damaligen 860 Milliarden Euro an ungesicherten Einlagen der 17 Euro-Zonen-Länder konnten nun für ein Bail-In herangezogen werden.
Ihnen wird also erzählt, dass die Steuerzahler aus der Schusslinie der Bankenrettung genommen werden. Das wird heftig gefeiert.
Dafür sollen Sie aber als "nachrangiger" Gläubiger zur Kasse gebeten werden. Das ist ein Skandal!
Lesen Sie weiterhin meinen Unangreifbar Leben-Newsletter um die nackte Wahrheit zu erfahren, die Lügen der Politiker und Finanzeliten zu durchschauen!
Herzlichst Ihr
Guido Grandt
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Dienstag, 14. Oktober 2014
Die Zwangsenteignung wird beschlossen! Ohne Beratung und ohne jegliche Abstimmung im EU-Parlament, dafür aber unter Mitwirkung der Bankenlobby, wurde von der EU eine neue Richtlinie eingeführt. In der heißt es unter anderem, dass Banken mit einer ausgewiesenen Kapitallücke dafür sorgen müssen, dass Anteilseigner wie auch Inhaber nachrangiger Schuldtitel einen angemessenen Beitrag zur Deckung des Kapitalbedarfs leisten sollen. Bevor sie staatliche Rekapitalisierungen oder Maßnahmen zum Schutz ihrer wertgeminderten Vermögenswerte in Anspruch nehmen können.
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