4 U 97/14
2-18 O 429/13 Landgericht
OBERLANDESGERICHT FRANKFURT AM MAIN
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
In dem Rechtsstreit
nn Koch, Zur Eisernen Hand 25, 64367 Mühltal,
Klägerin uhd Berufungsklägerin,
Prozessbevoilmächtigte:
Artwaltsbüro Dr. T
gegen
SolarWorld AG vertr, d. den Vorstand Dr. Frank H, Asbeck u.a., Martln-Luther-King-
StmalSe241 53175 Bonn,
Verkündet laut Protokoll am .
Frankfurt am Main 17.09.2014
Beklagte und Berufungsbeklagte
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gong, Kennedyplatz 2, 50679 Köln,
hat der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main durch den Vorsitzenden
Richter am Oberlandesgericht Dr, Falk, den Richter am Oberlandesgericht Dr.
Meister und die’ Richterin am Landgericht Dr. Rau aufgrund der mündlichen Verhandlung
vom 17.09,2014 für Recht erkannt
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frank1
furt am Main -18, Zivilkammer - vom 25,04.2014 teilweise abgeändert
und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte, wird verurteilt, an die Klägerin EUR 50.000,- nebst Zinsen
In Höhe von 5 Prouentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit
dem 22,08.2013 abzüglich am 05.03.2014 gezahlter EUR 2.892,- und
am 12.03.2014 gezahlter EUR 641,46 zu zahlen gegen Aushändigung
von:
- 48 Bonds 5,2285 % Solarworld AG 2014 - 24.2.2019 Serie, Valor
23606206, ISIN; D£000A1YDDX6 und
- . 365 Aktien Solarworld AG, Valor 23606205, ISIN: DEQ00A1YDED6.
im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird zugelassen. ,
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung
durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aus dem Urteil vollstreckbaren
Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Voll-,'
Streckung Sicherheit in Höhe von 115% des zu vollsteckenden Betrages
leistet.
Streitwert für das Berufungsverfahren: EUR 46.466,54
Das Problem ist nur, dass das Urteil BGH II ZR 381/13 bei Erlass des OLG Urteils dort noch nicht in das Verfahren eingebracht war .
AntwortenLöschenWäre es dem OLG Senat bekannt gewesen, wäre die Entscheidung anders ausgefallen.
Schau, Rolf, du solltest mir eigentlich dankbar sein. Da mein Prinzip heisst "Leben und leben lassen" und ich in dieser Sache kein Eisen im Feuer habe, bekommst du von mir eine völlig unabhängige professionelle Auswertung des BGH Urteils für dein Geschäftsmodell.
Eine solche Analyse kostet normalerweise 300 Euro die Stunde (am Rande: einer deiner Blogleser, der offenbar sich auch für dieses Geschäftsmodell interessiert hat bzw. engagiert ist, hat sich bei mir gemeldet um meine Meinung zu den Erfolgsaussichten einzuholen) und du bekommst das ganz gratis.
Ich kann dir nur sagen, an deiner Stelle würde ich hier die Reissleine ziehen und nicht noch mehr Geld kaputt machen. Das Urteil des BGH ist so eindeutig, auch wenn es "nur" ein obiter dictum ist, dass das Urteil des OLG Frankfurt in der Revision mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinen Bestand haben wird.
Das war jedenfalls mein profesioneller Rat an den erwähnten Blogleser.
ich gehe mal davon aus das 381/13 dem OLG Ffm bekannt war denn die Ausgangsverfahren waren LG Darmstadt und 24. Senat OLG Frankfurt....
AntwortenLöschenRolf, du weisst ganz genau, dass dieses Urteil nicht in das Verfahren vor dem OLG Frankfurt eingeführt war- es ist u.a. bis heute noch nicht in den führenden juristischen Fachblättern abgedruckt- und dort auch nicht Gegenstand der Erörterung der Sach-und Rechtslage war.
LöschenWarum versuchst du deine Blogleser hier für dumm zu verkaufen und absichtliche Fehlinformationen zu verbreiten ?
"....bis heute noch nicht in den führenden juristischen Fachblättern abgedruckt- und dort auch nicht Gegenstand der Erörterung der Sach-und Rechtslage war...."
Löschenwas soll diese "scheisse"....wir diskutieren es doch in aller breite....und wir sind die praxis....die es anwendet oder anwenden muss...
keine bange....ich vertrete hier überhaupt kein geschäftsmodell....sondern gehe meinen eigenen geschäften nach....jeder tue das was er versteht und verantworten kann....das einzige was ich vertrete ist eine diskussionsplattform zu betreiben die sich mit zahlungsunfähigen/unwilligen bondemittenten beschäftigt und welche optionen es gibt diese zu vertragskonformen verhalten zu bringen........
LöschenDiskutiert wird das Urteil des BGH II ZR 381/13 hier und an anderer Stelle erst , nachdem das Verfahren vor dem OLG Frankfurt bereits abgeschlossen war.
LöschenDu weisst ganz genau, dass das BGH Urteil im Verfahren vor dem OLG Frankfurt keine Erwähnung fand und dort kein Thema war.
hast du noch nie was vom Gerichtsflur gehört ?....du oberpfeife von dorfanwalt in mutters küche.....
LöschenUnd schon wieder:
LöschenWenn dir nichts mehr einfällt, wirst du beleidigend und ordinär.
Interessant - da soll der 4. Zivilsenat des OLG Frankfurt nicht wissen was der 24. Zivilsenat im gleichen Hause so treibt? Noch dazu wo ein Verfahren beim BGH zur Entscheidung ansteht?
AntwortenLöschenEs wäre traurig wenn´s so wäre - DAS glaube ich nicht.
Aldy
Zunächst: Das Urteil des BGH ist vom Juli 2014. Bis da überhaupt eine Rückmeldung an das OLG erfolgt , vergehen in der Regel Wochen.
LöschenDas Urteil ist in den einschlägigen führenden FAchblättern auch noch nicht veröffentlicht.
Weiter: du überschätzt die Kommunikation innerhalb eines Gerichts mit fast 30 (!) Zivilkammern.
Ausserdem ist die entscheidende Passage des BGH Urteils "nur" ein sog. obiter dictum, also eine Rechtsauffassung, die für den konkreten Fall nicht entscheidungserheblich war.
Ich weiss im Übrigen aus sicherer Quelle, dass dieses Urteil nicht Gegenstand der Erörterung der Sach und Rechtslage in dem Fall vor dem OLG Frankfurt war.
Wie gesagt, ich kann nur jedem direkt Betroffenen empfehlen, hier sachkundigen Rat einzuholen, wie sich dieses Urteil des BGH auf das von Rolf Koch vertretene Geschäftsmodell auswirkt.
".....Weiter: du überschätzt die Kommunikation innerhalb eines Gerichts mit fast 30 (!) Zivilkammern....."
AntwortenLöschendu oberprpfeife von anwaltsnulpe.....beim OLG spricht man von Senaten.....beim LG von Kammern....
da siehts man....grosse klappe...nichts dahinter....