Die Todesstrafe in der Schweiz nach 1848
Bettenmanns Sohn Johann Baptist übernahm das Amt des Vaters und vollzog auch die letzte Hinrichtung im Appenzell-Ausserhoden. Er enthauptete am 1.Juli 1862 in Trogen den Raubmörder Johann Ulrich Schläpfer, den ich später noch genauer beschreiben werde. Zwar wurden noch viele Todesurteile ausgesprochen, aber die Delinquenten wurden jedesmal begnadigt.
Immer mehr kamen Stimmen auf, die die völlige Abschaffung der Todesstrafe in der ganzen Schweiz forderten.
1874 kam es zur heute noch massgeblichen Totalrevision der Bundesverfassung. Als diese in Kraft trat, wurden in der Schweiz seit sechs Jahren keine Hinrichtung mehr durchgeführt. Liberale Kantone, die die Todesstrafe bereits abgeschafft hatten, konnten einen Verfassungsartikel, der die Todesstrafe in der ganzen Schweiz verbot, durchsetzen.
In der Zeit nach der Verfassungsrevision von 1874 hatte sich die wirtschaftliche Situation der Schweiz innert kurzer Zeit enorm verschlechtert. Die darauschliessende Zunahme der Kriminalität, insbesondere einige schreckliche Mordfälle, führten nun in einigen Kantonen zu einer wahren Volksbewegung für die Wiedereinführung der Todesstrafe. In vielen Teilen der Schweiz wurden Unterschriften für die Wiedereinführung der Todesstrafe gesammelt. So erreichten diese Gruppen eine Volksabstimmung am 18.Mai 1879 über die Wiedereinführung der Todesstrafe (Revision des Artikel 65 BV). Die Revision wurde mit 200.485 Ja-Stimmen zu 181.588 Neinstimmen angenommen.
1.
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Luzern
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1892
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F. Gatti
| Nur sehr wenige Kantone wandten die Todesstrafe nach 1879 an, wie die Liste hier zeigt. | |
2.
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Luzern
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1892
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J. Keller
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3.
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Schwyz
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1894
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D. Abegg
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4.
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Freiburg
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1902
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E. Chatton
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5.
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Luzern
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1909
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M. Muff
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6.
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Luzern
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1915
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A. Wütschert
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7.
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Uri
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1924
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C. Bernet
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8.
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Zug
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1939
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9.
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Obwalden
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1940
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H. Vollenweider
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Die letzte zivile Hinrichtung in der Schweiz wurde an dem dreifachen Mörder Hans Vollenweider im Kanton Obwalden vollzogen. Er wurde am 23.6.1939 festgenommen, und nach langen Gerichtsverhandlungen wurde schliesslich sein Gnadengesuch abgelehnt. Er wurde am 18.Oktober 1940 in Sarnen, mittels der von Luzern ausgeliehenen Guillotine, hingerichtet.
Nicht einmal zwei Jahre später wurde am 1.Januar 1942 die Todesstrafe gänzlich für zivile Straftaten abgeschafft. Es sollte aber noch ganze 50 Jahre gehen bis die Todesstrafe auch im Militärstrafrecht abgeschafft wurde und somit hoffentlich für immer aus der Schweizer Geschichte verschwinden wird.
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