MS Deutschland-Anleihe: Erste Gläubigerversammlung wegen geringer Präsenz nicht beschlussfähig - Anleihenews
08.10.14 14:37
anleihencheck.de
Westerburg (www.anleihencheck.de) - Zur ersten Gläubigerversammlung der MS Deutschland-Anleihe 2012/2017 (ISIN DE000A1RE7V0 / WKN A1RE7V) wurden mit nur 44,01 Prozent weniger als 50 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen angemeldet, so die MS "Deutschland" Beteiligungsgesellschaft mbH in der aktuellen Pressemitteilung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemeldung:
Damit war aufgrund zu geringer Präsenz keine Beschlussfähigkeit gegeben. Die MS "Deutschland" Beteiligungsgesellschaft mbH weist darauf hin, dass ein Dialog mit den Gläubigern über eine Verbesserung der Finanzierungsstruktur der Gesellschaft dringend notwendig ist. Daher wird die Gesellschaft in Kürze eine zweite Gläubigerversammlung einberufen. Bei dieser ist eine Beschlussfähigkeit bereits bei Anmeldungen von mehr als 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen gegeben.
Die Gläubigerversammlung diente der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger. (08.10.2014/alc/n/a)
Damit war aufgrund zu geringer Präsenz keine Beschlussfähigkeit gegeben. Die MS "Deutschland" Beteiligungsgesellschaft mbH weist darauf hin, dass ein Dialog mit den Gläubigern über eine Verbesserung der Finanzierungsstruktur der Gesellschaft dringend notwendig ist. Daher wird die Gesellschaft in Kürze eine zweite Gläubigerversammlung einberufen. Bei dieser ist eine Beschlussfähigkeit bereits bei Anmeldungen von mehr als 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen gegeben.
Die Gläubigerversammlung diente der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger. (08.10.2014/alc/n/a)
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