1. Murmeltiere
1.1. 200 m links und rechts aller Alpenbahnen, Drahtseilbahnen und touristischen
Sesselbahnen, sowie der Bergstrassen des Grossen Sankt Bernhards, des Simplons,
der Furka, der Grimsel, des Nufenen und längs des Herrenweges vom Märjelensee
bis zur Riederalp.
1.2. In einem Umkreis von 500 m um sämtliche S.A.C. und Skiclubhütten und in
einem Umkreis von 1000 m um die Klubhütte von Susanfe.
1.3. Auf Gebiet der Gemeinde Unterbäch:
Im Ginals von der Brücke des Mühlebaches im Unner Senntum dem Weg entlang
nach Altstafel; von hier in südlicher Richtung der Wasserfuhr entlang bis zum
Bach der vom Altstafeltälli herunterfliesst; diesen Bach abwärts zum Mühlebach
bei Unner Senntum.
1.4. Auf Gebiet der Gemeinde Naters :
200 m links und rechts des Weges vom Stäg Alpe Bel über Sattlen bis Hotel
Belalp.
1.5. Auf Gebiet der Gemeinde Mund :
300 m um die Erilalpkapelle im Baltschiedertal.
1.6. Auf Gebiet der Gemeinde Visperterminen :
Am Ort Wyss Flüoh.
Auf der Alpe Rüspeck : Unteres und Oberes Senntum.
1.7. Auf Gebiet der Gemeinde Eisten :
200 m links + rechts des Höhenweges Gspon - Saas Grund.
.....
5-Jahres-Beschluss
über die Ausübung der Jagd im Wallis für die Jahre 2011 bis 2015
vom 15. Juni 2011
Der Staatsrat des Kantons Wallis
eingesehen das Bundesgesetz vom 20. Juni 1986 über die Jagd und den Schutz wildlebender
Säugetiere und Vögel (JSG);
eingesehen die Verordnung vom 29. Februar 1988 über die Jagd und den Schutz
wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV);
eingesehen das Gesetz vom 30. Januar 1991 über die Jagd und den Schutz wildlebender
Säugetiere und Vögel (KJSG);
eingesehen das Ausführungsreglement vom 15. Juni 2011 zum Jagdgesetz vom 30. Januar
1991(ReKJSG);
auf Antrag des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt,
beschliesst:
http://www.vs.ch/NavigData/DS_308/M7290/de/5.Jahresbeschluss_2011-2015.pdf
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