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Sonntag, 12. Oktober 2014

Zwangsmitgliedschaft IHK ein Verstoss gegen die negative Vereinigungsfreiheit bzw höherrangiges Europarecht EMRK // sollte man europarechtlich herausfordern....

Wenn die Öffentlich rechtlichen Kammern der Wirtschaft tatsächlich so wertvolle und unverzichtbare Leistungen erbringen würden, dann sollte man doch annehmen dürfen, dass die ungefähr 80 IHK Bosse selbst darauf bestehen würden, in privat organisierte Kammervereine überführt zu werden. Aber weit gefehlt. Stattdessen berufen sich die Kammern gerne auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Dezember 2001 - 1 BvR 1806/98 -‚ nachdem die Pflichtmitgliedschaft als zulässig bewertet wird.

Es ist nach Meinung der AeZ nicht zu beanstanden, dass der Staat sich bei der Öffentlichen Aufgabe der Wirtschaftsförderung der Hilfe von aus der Wirtschaft selbst heraus gebildeten Selbstverwaltungseinrichtungen bedient. So hat auch das Bundesverfassungsgericht als zwei unterscheidbare Aufgabenkomplexe die “Vertretung der gewerblichen Wirtschaft“ und die “Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben auf wirtschaftlichem Gebiet“ benannt, und beide als legitime öffentliche Aufgaben eingeordnet.

Bei der AeZ glaubt man aber nicht daran, dass es sich bei der IHK um eine reine Interessenvertretung wie sie Fachverbände wahrnehmen handelt. Die IHK allerdings glaubt immer noch von sich, dass Sie die Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft mit der praktisch im Vordergrund stehenden Aufgabe, die Staatsorgane zu beraten auch tatsächlich wahrnehme. Das leistet sie aber gerade nicht und kann es wohl auch nicht. Der Staat selbst spricht ihr diese Qualifikation ab indem er sich lieber von freien Beratungsunternehmen beraten lässt.

Die AeZ hält es für längst überfällig, die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK zu beenden. Mit marktwirtschaftlichen Grundsätzen hat diese Zwangsabgabe, für die keine messbare Gegenleistung für die Beitragszahler erbracht wird, nichts mehr zu tun. Im Gegenteil, die IHK muss bei immer mehr ihrer Zwangsmitglieder sogar die Beiträge durch Gerichtsvollzieher beitreiben lassen.

Alleine 60% der Einnahmen sollen für die eigene Verwaltung ausgegeben werden. Böse Zungen behaupten, dass der Rest für Sekt und Lachsschnittchen bei Empfängen bei denen nur noch Promis und Funktionäre aus Politik und Verwaltung anwesend seien, verbraucht werde.

Die Anzahl der Mitglieder die an Wahlen der IHK teilnehmen sind so dramatisch zurückgegangen, dass sie oft schamhaft verschwiegen werden. Dem Vernehmen nach soll die Wahlbeteiligung meist unter 10% liegen. Von einem Mandat durch ihre Zwangsmitglieder kann die IHK schon lange nicht mehr sprechen.

In öffentlichen Verlautbarungen nennt die IHK regelmäßig gerne die Zahl ihrer Mitglieder. Warum nennt die IHK Ihre Beitragszahler nicht mit der richtigen Bezeichnung: Pflichtmitglieder oder auch Zwangsmitglieder? Statt dessen nutzt die IHK die Tatsache, dass eine Vereinsmitgliedschaft von der Mehrheit der Bürger positiv wahrgenommen wird, zum aufpolieren ihres eigenen ramponierten Images aus. Eine ehrenamtliche Tätigkeit ist ohne Vereine kaum vorstellbar. Die Vereine nehmen wichtige gesellschaftspolitische Aufgaben wahr. Aus diesem Grunde haben viele Vereine das Steuerprivileg der Gemeinnützigkeit. Trotzdem ist die Kassenlage bei den meisten Vereinen schlecht. Sparen ist oft die Regel! Ist das bei der IHK auch so?
Zwangsmitglieder können gerne einen offenen Brief an ihre zuständige Kammer schreiben und sich die Frage beantworten lassen, warum sie Unternehmer zwangsbeglücken muss.


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