Insolvenzreclit landet vor Gericht
Verfassungsbeschwerde gegen „kalte Enteignung“
jja. BERLIN, 21. Oktober, Die Reform
des Insolvenzrechts wird vom Bundesverfassungsgericht
geprüft. Die Deutsche
Schutz Vereinigung für Wertpapierbesitz
(DSW) hat für Aktionäre der IVG
Immobilien AG eine Beschwerde in
Karlsruhe eingereicht. Diese seien
durch den Insolvenzplan enteignet worden,
sagte die DSW-Anwältin Daniela
Bergdol.t am Dienstag. Zur Rettung des
Bonner Unternehmens sei dessen
Grundkapital zunächst auf null herabgesetzt
worden; von der anschließenden
Kapitalerhöhung seien die bisherigen
Anteilseigner jedoch ausgeschlossen
worden, „Damit haben sie sämtliche
Rechte, als Aktionäre verloren, obwohl
die Gesellschaft weiter existiert und
nach wie vor ihren Geschäften nachgeht.“
Die Möglichkeiten des neuen Insolvenzrechts
würden ausgenutzt, um
verschiedene Interessengruppen unterschiedlich
zu behandeln;
Die frühere schwarz-gelbe Regierüngfckoalition
hatte vor drei Jahren mit
dem „Gesetz zur weiteren Erleichterung
der Sanierung von Unternehmen“
(ESUG) die Möglichkeiten ausgeweitet,
dass Gläubiger ihre Forderungen in Firmenanteile
urawandeln - auch gegen
den Willen der Alteigentümer („Debt
Equi.ty Swap“). So sollte verhindert wer-1
den, dass Gesellschafter die Rettung eines
Unternehmens nur deshalb vereiteln
können, weil sie unter sich bleiben
wollen. Doch im Streit zwischen den Inhabern
des Verlagshauses Suhrkarftp beklagten
Gesellschaftsrechtler, mit dem
neuen Insolvenzrecht lasse sich Missbrauch
treiben, um unliebsame Miteigentümer
auf „kaltem“ Wege aus ihrem
Unternehmen zu verdrängen.
Suhrkamp-Mitinhaber Hans Barlach
hatte deshalb ebenfalls eine Verfassungsbeschwerde
eingereicht. Der Verlag
firmierte damals noch als Kommanditgesellschaft
und wurde gegen seinen
Widerstand in eine Aktiengesellschaft
umgewandelt. Die Karlsruher Richter
wiesen allerdings seinen Eüantrag gegen
Entscheidungen der Zivilgerichte zurück,
Auch politisch kommt die Reform
in absehbarer Zeit wieder auf den Prüfstand.
Der Bundestag hat die Regierung
verpflichtet, im Jahr 2017 einen
Erfahrungsbericht vorzulegen.
FAZ Print 22.10.2014
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