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Samstag, 11. Oktober 2014

Zentralverwahrer (CSDs) sind systemisch relevante Infrastrukturen in modernen Wertpapiermärkten und führen zentrale Dienstleistungen aus. Diese Dienstleistungen umfassen insbesondere die Registrierung, Verwahrung und Abwicklung von Wertpapieren gegen Barmitteln sowie die effiziente Abrechnung von Wertpapiertransaktionen auf den Finanzmärkten.

Zentralverwahrer für Wertpapiere

Zentralverwahrer (CSDs) sind systemisch relevante Infrastrukturen in modernen Wertpapiermärkten und führen zentrale Dienstleistungen aus. Diese Dienstleistungen umfassen insbesondere die Registrierung, Verwahrung und Abwicklung von Wertpapieren gegen Barmitteln sowie die effiziente Abrechnung von Wertpapiertransaktionen auf den Finanzmärkten.
Während auf Wertpapiermärkten traditionell der physische Austausch von Wertpapieren im Vordergrund stand, nehmen Zentralverwahrer heute eine wichtige Rolle zur Gewährleistung einer sicheren und effizienten Übertragung von – zum Großteil dematerialisierten – Wertpapieren ein. Zentralverwahrern kommt damit eine zentrale Referenzrolle für den gesamten Markt zu. Aufgrund ihrer Position am Ende der Nachhandelstransaktionskette spielen Zentralverwahrer eine wichtige Rolle im Zusammenhang mit gescheiterten Abwicklungen, da diese in der Regel erst am Ende des Nachhandelsprozesses zu Tage treten. Somit stehen Zentralverwahrer im Zentrum jeder Politikmaßnahme zur Stärkung der Abrechnungsdisziplin.

Neue europäische Regeln zur Verbesserung der Wertpapierabrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer (CSDR)

Am 18. Dezember 2013 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine wichtige Einigung über eine Verordnung für mehr Stabilität, Effizienz und Sicherheit von Wertpapierabrechnungen und Zentralverwahrern.
Am 26. Februar 2014 bestätigte der Ausschuss der Ständigen Vertreter, im Namen des Rates der Europäischen Union, die Einigung mit dem Parlamentpdf.
Am 15. April 2014 wurde die Verordnung zur Verbesserung der Wertpapierabrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer (bekannt als „CSDR“) vom Europäischen Parlament angenommen.
Am 23. Juli 2014 wurde die Verordnung vom Rat der Europäischen Union angenommen.
Dies ist eine wichtige Entwicklung für die Reformagenda der Kommission zur Erhöhung der Sicherheit und Stabilität des Finanzsystems. Zusammen mit der Verordnung über europäische Marktinfrastrukturen (EMIR), die am 16. August 2012 in Kraft getreten ist, und der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID), wird diese Initiative einen Regulierungsrahmen bilden, der systemisch relevante Wertpapiermarktinfrastrukturen (Handelsplätze, Zentrale Gegenparteien, Melderegister und Zentralverwahrer) gleichwertigen Anforderungen auf europäischer Ebene unterwirft.
Die neue Verordnung wird sicherstellen, dass die Wertpapierabrechnung in Europa in einer sichereren und effizienteren Weise erfolgen wird. Sie trat am 17. September 2014 in Kraft.

Vorschlag der Kommission – 07.03.2012

Am 7. März 2012 nahm die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Verbesserung der Wertpapierabrechnung in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer sowie zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG an. Die Verordnung führt eine Verpflichtung zur Dematerialisierung der meisten Wertpapiere, eine Harmonisierung der Abrechnungsperioden für die meisten Transaktionen dieser Wertpapiere sowie der Maßnahmen zur Abrechnungsdisziplin und gemeinsame Regeln für Zentralverwahrer ein.

Konsultation

Die Kommission lädt Interessenten ein, Stellungnahmen zur Konsultation in der Zeit vom 13.01.2011 - 01.03.2011 einzureichen.

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