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Mittwoch, 24. Juni 2015

Erklärung hinsichtlich des Handels und der Aufbewahrung von Wertschriften in Griechenland (vom Depotinhaber zu unterzeichnen)

Sind die Banken gebrannte Kinder aus dem Zwangsumtausch Feb/März 2012 durch Griechenland ?



"....

Erklärung hinsichtlich des Handels und der
Aufbewahrung von Wertschriften in Griechenland
(vom Depotinhaber zu unterzeichnen)


Alle griechischen Wertschriften1 («Wertschriften») müssen in separaten
Depots im Namen des Depotinhabers verwahrt werden.
Ich/Wir habe(n) den obenstehenden Text zur Kenntnis genommen
und ermächtige(n) und beauftragen xyz
hiermit, in meinem/unseren Namen ein separates Depot für
Wertschriften bei ihrem/n Wertschriftenverwahrer(n) und/oder
bei den lokalen oder internationalen Zentralverwahrungsstellen
zu eröffnen.

......

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass Investitionen in Wertschriften
den jeweils geltenden Gesetzen und regulatorischen
Vorschriften von Griechenland unterliegen.

Weiter bestätige(n) ich/wir, dass ich/wir die Verantwortung
für sämtliche Folgen übernehme(n), die aus der vorliegenden Erklärung
entstehen und dass ich/wir xyz für sämtliche Verluste,
Verpflichtungen, Kosten, Forderungen, Massnahmen oder Ansprüche
schadlos halte(n).

Ich/Wir akzeptieren hiermit die in dieser Erklärung dargelegten
Bedingungen.
Diese Erklärung bleibt nach meinem/unserem Tod oder nach Eintritt
meiner/unserer Handlungsunfähigkeit in Kraft.

....."

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