MAGNUM AG
Schönefeld
Bekanntmachung über die Beschlussfassung der Genussscheininhaber im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung
betreffend folgende Genussscheine:
Genussscheine 1999/2009 Nr. 01 bis Nr. 10.000
Genussscheine 2002/2009 Nr. 10.001 bis 20.000
Genussscheine 2003/2009 Nr. 20.001 bis 30.000
ISIN DE0006501554 (WKN 650155).
Die Inhaber der vorbezeichneten Genussscheine (nachfolgend auch die „Gläubiger“) der Magnum AG, Schönefeld haben in der Zeit vom 14. Juli 2015, 15:00 Uhr bis zum 17. Juli 2015, 15:00 Uhr im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung Folgendes beschlossen:
§ 02 Abs. 1 (Ausschüttung) der Genussscheinbedingungen betreffend die Genussscheine
Genussscheine 1999/2009 Nr. 01 bis Nr. 10.000
Genussscheine 2002/2009 Nr. 10.001 bis 20.000
Genussscheine 2003/2009 Nr. 20.001 bis 30.000
ISIN DE0006501554 (WKN 650155)
wird wie folgt neu gefasst:
(1)
Die Genussscheininhaber erhalten für die Dauer des Genussrechts eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Magnum AG vorgehende, auf das Geschäftsjahr der Magnum AG bezogene jährliche Ausschüttung von 6 % des Nennbetrags der Genussscheine ab der Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2014 (einschl.).
Die Genussscheininhaber erhalten für die Dauer des Genussrechts eine dem Gewinnanteil der Aktionäre der Magnum AG vorgehende, auf das Geschäftsjahr der Magnum AG bezogene jährliche Ausschüttung von 6 % des Nennbetrags der Genussscheine ab der Ausschüttung für das Geschäftsjahr 2014 (einschl.).
Die Beschlussfassung erfolgte mit der gesetzlich erforderlichen Mehrheit.
Schönefeld, im Juli 2015
Magnum AG
Der Vorstand
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