Roma werden durch Anbringung von Stromzählern in unzugänglicher Höhe diskriminiert
Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil, in dem vor allem Roma wohnen, ist geeignet, eine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft darzustellen, wenn die gleichen Zähler in anderen Stadtteilen in normaler Höhe angebracht sind. Selbst wenn erwiesen wäre, dass in diesem Stadtteil Zähler manipuliert oder beschädigt wurden, erscheint eine solche Praxis im Hinblick auf die beiden Ziele, die Sicherheit des Elektrizitätsnetzes und die ordnungsgemäße Erfassung des Stromverbrauchs zu gewährleisten, als unverhältnismäßig. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
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