Gesamtzahl der Seitenaufrufe
Donnerstag, 21. Februar 2013
Muss Argentinien doch die Anleger entschädigen, die bei der Staatspleite 2001 viel Geld verloren haben? // Für Rolf Koch ist Singer ein »genialer Mann«. Der Rentner aus Hessen versucht seit Jahren,
Folgen einer
Umschuldung
Muss Argentinien doch die Anleger entschädigen, die
bei der Staatspleite 2001 viel Geld verloren haben?
Ein New Yorker Gericht entscheidet von Heike Bu c h t e r .
aus: die Zeit Print Do 21.2.2013
Es ist eine lange Geschichte, die
Maria Teresa Muñoz aus ihrer
Küche in Buenos Aires in den
Raum des altehrwürdigen New
Yorker Warwick Hotel gebracht
hat. Angefangen hat es damit,
dass sie Ende der neunziger Jahre
nach über 40 Jahren ihre Stelle als Fremdsprachensekretärin
verlor. Ihre Bank riet ihr, die
Abfindung anzulegen - am besten in argentinische
Staatspapiere. »Das schien mir sicher«, sagt
sie, »schließlich ist das ja mein Heimadand.«
Doch 2001 passierte das für sie Undenkbare:
Argentinien stand vor dem Staatsbankrott. Es folgte
die mit über 80 Milliarden US-Dollar bis dahin
größte Umschuldung aller Zeiten. Die Bedingungen,
die Argentinien seinen Gläubigern abverlangte,
waren drakonisch. Sie sollten auf 70 Prozent
Her nrsnrünplichen Anleihesumme verzichten. Für
Kleinanleger wie Muñoz hieß das, dass sie so gut
wie alle Ersparnisse verlieren würden. Ein Schock
- und in ihren Augen auch ungerecht.
Bis heute, sie ist inzwischen 76 Jahre alt und
lebt von einer schmalen Rente, gehört sie zu einer
kleinen Minderheit, die weiter auf der vollen Rückzahlung
besteht. Ein aussichtsloses Unterfangen
- wären da nicht mächtige Wall-Street-Fonds mit
der gleichen Forderung. Die Fonds gehören auch
zu den Mitgliedern der Organisation American
Task Force Argentina, die Muñoz und ein Dutzend
weiterer Kleinanleger aus Argentinien für eine
Pressekonferenz nach New York geflogen hat.
Der Auftritt der Kleinanleger ist Teil einer der
erbittertsten Kämpfe der Finanzgeschichte. Tausende
Klageschriften wurden verfasst, Pfändungsbescheide
fiir Staatsflugzeuge und Kriegsschiffe
erlassen. Jetzt geht der Kampf in die Endrunde.
Ein Berufungsgericht in Manhattans Finanzbezirk
hat zu entscheiden, ob und wie Argentinien die
Umschuldungsverweigerer doch noch bedienen
muss. Kommenden Mittwoch findet die entscheidende
Anhörung statt.
Die Entscheidung der Richter wird Auswirkungen
haben auf Kreditmärkte weltweit. Umschuldungen
könnten schwieriger werden, Regierungen
müssen ihre Praktiken bei der Anleiheausgabe überdenken,
Anleger ihre Portfolios prüfen. Anders als
noch vor ein paar Jahren ist die Debatte über Staatsschulden
auch für Europa und die Industrienationen
aktuell: Vergangenes Jahr hat Griechenland mit
seiner 100 Milliarden Euro betragenden Umschuldung
Argentinien als Rekordhalter abgelöst.
Die Schuldenkrise hat die Aufmerksamkeit auf
eine Ecke des Finanzmarkts gelenkt, die bisher
kaum wahrgenommen wurde. Zu den Großinvestoren
dort gehört Elliott Management: Der 20 Milliarden
Dollar schwere New Yorker Hedgefonds ist
aich Argentiniens hartnäckigster und mächtigster
Gegner beim Streit um die
Bedienung der Altgläubiger.
Ein Tochterfonds namens
NML hat - gemeinsam mit
anderen Fonds und einigen
privaten Anlegern - die Klage
angestrengt, über die nun entschieden
wird.
Elliotts Gründer Paul
Singer gilt selbst an der Wall
Street als einer der abgebrühtesten
Hedgefonds-Manager.
Und als einer der erfolgreichsten.
Singer, Jurist mit
Psychologiestudium, startete
den Fonds 1977 mit 1,3 Millionen
Dollar — Geld, das er
von Familie und Freunden
eingesammelt hatte. Seitdem
hat Elliott im Schnitt jährlich
14 Prozent Rendite erwirtschaftet.
Elliotts Spezialität sind nodeidende Anleihen,
egal, ob von Unternehmen wie Chrysler, Banken
wie Lehman oder von Staaten wie Argentinien.
»Unser Ziel ist es, Insolvenzverfahren zu finden,
bei denen wir den Prozess beeinflussen und dadurch
Wert schöpfen können«, sagte er in einem
seiner seltenen Interviews. (Auch ein Gespräch
mit der ZEIT lehnte er ab.)
Im Fall von Argentinien sah das so aus: Elliotts
Tochter NML kaufte für Hunderte Millionen argentinische
Anleihen kurz vor und laut Berichten
auch nach der Zahlungsunfähigkeit, zu Cent-Beträgen.
Dann verklagte NML Argentinien auf die
Rückzahlung zu 100 Prozent. Seither tobt der
Kampf zwischen Schuldnerland und Gläubigerfonds.
Vergangenen Februar entschied ein Richter
in New York überraschend für die Kläger. Die Anleihen
enthalten eine gängige Pari-passu-Klausel,
nach der Argentinien alle Änleiheinhaber gleich
behandeln muss. Der Richter erklärte, Argentinien
müsse demnach Altgläubiger, die auf voller Zahlung
bestehen, genauso bedienen wie die Anleiheanleger,
die die Umschuldung mitgemacht haben. Das hat
die argentinische Regierung in eine böse Klemme
gebracht: Hält sie an der Weigerung fest, die klagenden
Altgläubiger zu bedienen, darf sie auch die
umgeschuldeten Papiere nicht bedienen. Damit
würde Argentinien zahlungsunfähig. Eine wirtschaftliche
Katastrophe. Das Urteil wurde erst einmal
ausgesetzt, um Argentinien Zeit zu geben, eine
Lösung vorzuschlagen. Gewinnt Elliott, muss das
Land rund 1,3 Milliarden Dollar an den Fonds und
die anderen Kläger zahlen.
Mit einer ähnlichen Strategie konnte Elliott in
Peru kräftig abkassieren. Mitte der neunziger Jahre
kauften die New Yorker Schuldscheine zusammengebrochener
peruanischer Banken. Nach langen
Rechtsstreits zahlte das Land schließlich 58 Millionen
Dollar. Elliott soll seinen Einsatz so um 400
Prozent vervielfacht haben.
Für Aktivisten, die für einen Schuldenerlass für
arme Länder werben, sind solche Aktionen typisch
für bestimmte Fonds. »Geierfonds* saugen Mittel
ab, die den Ärmsten der Welt helfen sollen«, heißt
es in einem Protestaufruf von Jubilee USA, einer
Organisation, die die Fonds per Gesetz stoppen will.
Als abschreckendes Beispiel verweisen die Aktivisten
auf Sambia. Der afrikanische Staat hatte 1979
in Rumänien Traktoren auf Kredit gekauft. Die
Schuld blieb offen, bis ein Geierfonds sie 1999
erwarb und nun ein Vielfaches der ursprünglichen
Summe eingeklagt hat.
Elliott hat immer wieder betont, sich nur Regierungen
vorzunehmen, die eigendich zahlen
könnten, sich jedoch weigerten. Argentinien etwa
hätte durch den Rohstoff-
boom genug in der Staatskasse,
um seine rebellischen
Gläubiger zu bedienen.
Für Rolf Koch ist Singer
ein »genialer Mann«. Der
Rentner aus Hessen versucht
seit Jahren, Geld für
seine Argentinienanleihen
einzutreiben. Deutsche Gerichte
gaben ihm Recht,
eine Pfändung erwies sich
jedoch als nahezu unmöglich.
Koch hält nichts von
der Kritik, die Fonds pressten
arme Länder aus.
Schließlich handle es sich
um verbriefte Versprechen,
die die Regierungen gemacht
hätten: »Was ist denn mit
den gutgläubigen Anlegern,
die davon ihre Altersvorsorge bestreiten wollten?«
Auch NN ist Elliott dankbar. Der
xx Anwalt vertritt 150 Mandanten, die
wohl größte Gruppe von deutschen Argentinien-
Anlegern. Es waren Hunderte Betroffene mehr,
sogar eine Interessengemeinschaft war ein paar
Jahre aktiv, die meisten haben aufgegeben. Auch
NN hat für seine Mandanten erfolgreich Titel
vor deutschen Gerichten erstritten. Die Vollstreckung
ist bisher gescheitert. Er war es, der die
Pfändung der Exponate einer Dinosaurierausstellung
in Rosenheim erwirkte. Die Aktion wurde aber
durch das Bayerische Kultusministerium gestoppt.
Ohne Geierfonds sei es schwer für normale Anleger,
etwas gegen Regierungen auszurichten. »Diese
Fonds haben die nötigen Mittel, solche Verfahren
durchzuhalten und immer neue rechdiche Kniffe
zu versuchen.« Mit Elliott als Vorbild hat NN
vor zwei Wochen eine entsprechende Klage beim
Landgericht Frankfurt eingereicht, in der er ebenfalls
die Einhaltung der Pari-passu-Klausel fordert.
Geierfonds sind oft die Einzigen, die hartnäckig
auf der Einhaltung der Spielregeln bestehen. Die
meisten Staatsanleihen enthalten heutzutage aber
eine Klausel, die eine Umschuldung bindend
macht, wenn die Mehrheit der Gläubiger dafür
stimmt. EU-Mitgliedstaaten dürfen nur noch solche
Anleihen begeben. Das sollte vor allem Geierfonds
ausbremsen. Setzt Elliott sich nun durch,
könnten Gläubiger weit weniger bereit sein, für eine
Umschuldung zu stimmen. Deshalb sei die Entscheidung
in New York so wichtig, sagt Anna
Gelpern, Finanzprofessorin an der American University
in Washington. »Es dürfte künftig mehr
Rechtsstreitigkeiten und eine größere Unsicherheit
bei Staatsanleihen geben.«
Den Namen des Anwaltes NN könnt ihr bei mir erfragen:
rolfjkoch@web.de
T 06151 14 77 94
F 06151 14 53 52
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
AntwortenLöschenKommentar wurde wg unerwünschter Anwaltswerbung gelöscht
AntwortenLöschenRolf Koch
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
AntwortenLöschenDer Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
AntwortenLöschenDer Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
AntwortenLöschenDer Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
AntwortenLöschenDer Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
AntwortenLöschendie vielen "Kommentar"-Löschungen dienen der Beseitigung penetranter anwaltlicher Eigenwerbung
AntwortenLöschenwer näheres wissen will:
rolfjkoch@web.de
T 06151 14 77 94
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
LöschenDer Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
LöschenDer Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
AntwortenLöschenDer Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
AntwortenLöschenDer Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
AntwortenLöschenDer Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
AntwortenLöschendieser penetrante Eigenwerbungsanwalt hat an die 14 "Kommentar" hier reingeblogt um sich ins Gespräch zu bringen....na klar wg Mandaten mit entsprechenden Gebühren....
AntwortenLöschenmusste ich leider löschen....
wens interessiert....auf meiner harddisk sind die gesammelten "Ergüsse"...
Dann soll wenigstens noch ein Kommentar ohne Eigenwerbung hier rein:-)
AntwortenLöschenDanke erstmal für´s Einstellen dieses Artikels!
Es ist in der Tat ein Segen für die Anleger, daß es diese sogenannten "Geierfonds" gibt. Kaum auszudenken wenn jeder Kleinanleger alleine gegen diese Banditenstaaten vorgehen müßte - keiner würde zu seinem Recht kommen und entschädigt werden.
Und die "bösen" Gläubiger würden in den systemtreuen Medien noch verunglimpft und verunsichert.
Das liegt schlicht und ergreifend an der Tatsache, daß wir es zunehmend mit asymmetrischen (Un)Rechtssystemen zu tun haben: der Banditen- und Enteignerstaat ist klar im Vorteil, er verschickt "Invitation Memorandi", ändert Gesetze zu seinen Gunsten und zahlt einfach nicht und die Gläubiger dürfen dann vor systemtreuen Rechtsgebilden versuchen, zu ihrem Recht zu kommen.
Das klappt nur dann wenn die Kläger mit gleichen Waffen ausgerüstet sind, sprich: mit genug Macht, Zeit und Geld für die besten und teuersten Anwälte der Welt.
Und nur so wird es vermutlich auch gegen den griechischen "Schurken"Staat funktionieren.
Leider!
Aldy