Depot Nr. 700 xx - lautend auf Koch. nn {Auftragsnummern 9543927000 und
9543927050)
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau nn.
wir begehen uns auf ihr Schreiben vom 28.01,2015 (Eingang per Fax am 29,01.2015) und
nehmen nach nochmaliger Recherche zu den oben genannten beiden Auftragsnummem wie
folgt Stellung:
Der Depotbevollmächtigte, Herr Rolf Koch, hatte mit Datum vom 12.10.2014 veranlasst - wohl
im Hinblick auch auf die gekündigte Depotgeschllftsbeziehung zu nn Koch dass diverse
Wertpapiere an die Commerzbank zu übertragen sind. Der Wertpapierübertragungsauftrag des
Bevollmächtigten vom 12.102014 wurde demgemäß am 13.10.2014 ausgeführt. Der Ausgang
dieser Papiere erfolgte auch mit Abrechnung vom 13*10.2014, die Ihrer Mandantin vorliegen
müsste. Durch den Ausgang am 13.10.2014 sind sämtliche Anschaffungsdaten an die
Commerzbank AG Obergeleitet worden.
Am Fälligkeitstag der Teilkapitalrückzahlungen aus diesen Papieren waren daher die
Anschaffungsdaten für die oben genannten beiden Auftragsnummern nicht mehr in unserem
Hause für die Abrechnung verfügbar. Daher wurde auch die Zahlungen der Pauschalbesteuerung
unterworfen. Um die Kundin steuerlich besserzustellen, wurden die Teilkapitalrückzahlungen
storniert und die Zahlungen wurden an die Commerzbank weitergeleitet Bei diesen
Teilkapitalrückzahlungsbetragen handelt es sich im übrigen um Tilgungen mit gleichbleibenden
Nennbeträgen, die jeweils halbjährlich erfolgen. Dies war Herrn Koch bekannt, da ebenfalls in
den Votfahnsn bei diesen Papieren TeilfiJtligkeiten zum 15,10, eines Jahres gegeben waren.
Wenn der Auftrag zum Depotübertrag insgesamt erst nach dem 15.10.2014 erfolgt wäre, wäre es
hinsichtlich dieser beiden Papiere nicht zu diesen Komplikationen gekommen. Die sogenannten
Bestandsstichtage können in dem Moment nicht greifen, wenn Papiere zum Fälligkeitszeitpunkt
und deren Anschaffungsdaten bereits - wie das hier der Fall war - durch Übertragung nicht mehr
iiraim^i^atriagbBiiTnsifid. Wir gehen davon aus, dass dies aus den Abrechnungen der
Commerzbank, die uns nicht vorliegen, so erkenntlich is t
Über* die Stornierung hatten wir Ihre Mandantin auch mit Abrechnung vom 1740.2014
informiert sowie dies auch gesondert noch dem Depotbevollmachtigten mit Schreiben vom
07.11.20H4 mitgeteilt, de er diesbezüglich schon nachgefragt hatte. Bis heute ist uns nicht
bekennt, wie die Commerzbank diese Zahlung abgerechnet hat. Hier müsste eigentlich die
Besteuerung ordnungsgemäß gelaufen sein. Wir bieten gerne an, wenn Sie Kopien der
Abrechnungen der Commeföbank überreichen, das Ganze auch noch einmal in unserem Hause
zu überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
f Stadt- und Kreis’Sparkasse
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