KommentarBittere Erfahrungen
Auch nach dem Abkommen besteht für Vorleistungen an Russland kein Anlass. Die Sanktionen müssen bestehen bleiben.
13.02.2015, von KLAUS-DIETER FRANKENBERGER
Ob das, was in Minsk vereinbart worden ist, der Beginn eines Weges ist, welcher der Ukraine Stabilität und ihrer Bevölkerung Frieden bringt? Die Reaktionen der deutschen Kanzlerin und des französischen Präsidenten, also der an den Verhandlungen Beteiligten, sowie ihrer europäischen Partner waren alles andere als überschwänglich: keine Selbstzufriedenheit, kein Jubel, eher Skepsis und Zweifel.
Man hat seine Erfahrungen gemacht: Auf Minsk I, im vergangenen September vereinbart, reagierten die prorussischen Separatisten mit einer Offensive, und aus Russland ist bis zuletzt Nachschub herangeführt worden. Deswegen ist ja die Kontrolle über die ukrainisch-russische Grenze ein ebenso essentieller wie heikler Punkt. Wird es diesmal wenigstens eine Waffenruhe geben?
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In dieser Situation voller Ungewissheit – ungewiss sind auch die Ambitionen des russischen Präsidenten – ist es unabdingbar, dass die Sanktionen gegen Russland aufrechterhalten werden und die jüngst beschlossenen neue Reisebeschränkungen und Kontosperren in Kraft treten. Für Vorleistungen gibt es keinerlei Veranlassung.
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