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Donnerstag, 12. Februar 2015

STEUERHINTERZIEHUNG „Jetzt noch zu schweigen ist Wahnsinn“

STEUERHINTERZIEHUNG
„Jetzt noch zu schweigen ist Wahnsinn“

Kleine Sünden bestraft das Finanzamt sofort – für größere gibt es Swiss Leaks, Steuer-CDs und den Informationsaustausch. Zwei Anwälte erklären, für wen eine Selbstanzeige noch lohnt und was Geschäftsführer wissen müssen.
Seit Jahresanfang gelten verschärfte Bedingungen für eine strafbefreiende Selbstanzeige. Zu den wichtigsten Änderungen gehören eine verlängerte Offenlegungsfrist und höhere Strafzuschläge. Auch der internationale Informationsaustausch zwischen Behörden macht Steuersündern das Leben schwer. Ein zusätzliches Risiko sind veröffentlichte Kundendaten à la Swiss Leaks. Bernulph von Crailsheim, Rechtsanwalt und Steuerberater, und Sascha Kuhn, Strafrechtsexperte von der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Simmons & Simmons, erklären, was Betroffene jetzt noch tun können.
Herr von Crailsheim, Herr Kuhn, haben Sie sich vom Last-minute-Ansturm der reuigen Steuerhinterzieher erholt?
Kuhn: Zum Jahresende haben sich die Anfragen tatsächlich massiv gehäuft. Eine hat uns sogar noch ganz kurz vor Silvester erreicht. Seit Anfang dieses Jahres sind die Anfragen aber quasi auf Null zurückgegangen.
Haben die jüngsten Ermittlungen gegen Kunden einer HSBC-Tochter in der Schweiz das noch einmal geändert?
von Crailsheim: Nein, denn es gab in den vergangenen Jahren schon einige pressebekannte Ermittlungswellen – wer eine Selbstanzeige abgeben wollte, hat dies aber bereits spätestens bis Ende 2014 gemacht.
Die Rede ist von mehr als 2100 Personen mit Bezug zu Deutschland, die Steuern hinterzogen haben könnten. Haben diese jetzt noch eine Chance auf eine strafbefreiende Selbstanzeige?
Kuhn: Häufig dürfte hier die Tat schon entdeckt sein, sodass eine Selbstanzeige keine strafbefreiende Wirkung mehr entfalten kann. Allerdings kann sich eine verspätete Selbstanzeige auf das Strafmaß positiv auswirken.
Deutschlandweit haben sich 2014 etwa 38.500 Steuerhinterzieher selbst angezeigt. Welche Rolle hat dabei das neue Gesetz gespielt?
von Crailsheim: Die Änderungen machen die ganze Sache komplizierter, denn straffrei bleibt jetzt nur noch, wer seine Steuererklärungen für die vergangenen zehn Kalenderjahre korrigiert. Gerade bei Privatpersonen ist die Dokumentenlage oft recht desolat, im Vergleich zu Unternehmen haben sie noch größere Schwierigkeiten, sich lückenlos zu erklären. Hinzu kommen die Strafzuschläge. Sie werden schon ab einem hinterzogenen Betrag von 25.000 Euro fällig – und nicht mehr erst ab 50.000 Euro – und wurden auf zehn bis 20 Prozent erhöht. Viele Betroffene haben deshalb schnell noch die alte Rechtslage genutzt.
Lohnt sich eine Selbstanzeige jetzt trotzdem noch?
von Crailsheim: Wer ein Strafverfahren vermeiden möchte, sollte sich auch heute noch selbst anzeigen – obwohl es schwieriger und teurer geworden ist. Es gibt aber immer einige Unbelehrbare, die auch jetzt noch darauf pokern, dass sie nicht entdeckt werden. Jetzt noch zu schweigen ist Wahnsinn.
Für eine Verschärfung sorgt nicht nur das neue Steuergesetz, sondern auch der internationale Informationsaustausch über Kapitaleinkünfte.
Kuhn: Das ist eine gravierende Veränderung. Das Risiko, entdeckt zu werden, ist enorm gestiegen, denn die wichtigsten Länder haben sich bereits dem Austausch angeschlossen. Das Problem für die Finanzverwaltung wird künftig nur sein, diese riesigen Datenmengen auszuwerten – im Prinzip kann sie aber nahezu jedes versteckte Konto entdecken.
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