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Montag, 22. September 2014

dass das Gericht den Einwand der Staatsimmunität als begründet ansehen wird und die Seite der Anleihegläubiger insoweit unterliegen wird. Nichtsdestotrotz hat das Gericht angekündigt, eine Revision zulassen zu wol-len, so dass dann der Weg frei wäre für eine Verhandlung der Sache vor dem BGH.

Weiteres Verfahren in Deutschland und vor EuGH

Parallel zu dem obigen Verfahren wird weiterhin in einem Rechtsmittelverfahren vor dem OLG Frankfurt über Klagen von Anleihegläubigern griechischer Staatsan-leihen verhandelt. Nach Einschätzung des mit dem Verfahren mandatierten Rechts-anwalts, ist wohl zu erwarten, dass das Gericht den Einwand der Staatsimmunität als begründet ansehen wird und die Seite der Anleihegläubiger insoweit unterliegen wird. Nichtsdestotrotz hat das Gericht angekündigt, eine Revision zulassen zu wol-len, so dass dann der Weg frei wäre für eine Verhandlung der Sache vor dem BGH.

Schließlich ist für den 15. Oktober 2014 eine Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) terminiert. Sollte es, wie erwartet, zu einer ablehnenden Ent-scheidung des OLG Frankfurt kommen, gewinnt hierdurch das Verfahren vor dem EuGH zusätzlich an Bedeutung.

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