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Dienstag, 30. September 2014

Notfallpläne der UBS Eine Holding schafft keine Wunder



Notfallpläne der UBS

Eine Holding schafft keine Wunder

Nach der Credit Suisse (CS) schickt sich jetzt die UBS an, mit einem einfachen Aktientausch im Verhältnis 1:1 eine Konzernholding unter dem Namen UBS Group AG zu errichten. Die Massnahme ist darauf angelegt, sich im Rahmen der Umsetzung von «Too big to fail» – die Schweizer Gesetzgebung zur Aufhebung der impliziten Staatsgarantie – neue Strukturen zu geben, damit im Krisenfall für die Schweizer Volkswirtschaft vitale Geschäftsbereiche einfacher geschützt und kranke Glieder abgetrennt werden können. Ein Anreiz für den Aktientausch ist durchaus gegeben, denn die Aufsichtsbehörde Finma lockt mit einem Eigenmittel-Rabatt. In dessen Genuss kommt die UBS, falls die nötigen Vorkehrungen für den Krisenfall überzeugend getroffen werden.
Abgesehen davon, dass die angepasste Rechtsstruktur auch im Dafürhalten der UBS keine Auswirkungen auf die Strategie der Bank hat, sollte von einer Holding allein ohnehin nicht zu viel erwartet werden. Skeptisch stimmt einmal, dass hinsichtlich der Rolle einer Bankholding in einer Konzernorganisation innert 25 Jahren ein Paradigmawechsel stattgefunden hat, jedenfalls in der Schweiz. Ende der achtziger Jahre war die CS Holding beim Bundesgericht abgeblitzt mit ihrem Ansinnen, erleichterte Kapitalanforderungen für Tochtergesellschaften zu erwirken. Damals (wie heute) waren die internationale Konkurrenzfähigkeit und die Besteuerung wichtige Themen. Die Eidgenössische Bankenkommission hatte sich mit dem einleuchtenden Argument quergelegt, es bestehe so die Gefahr, dass das Investment Banking (Credit Suisse First Boston) oder auch andere Tochtergesellschaften mit zu wenig Eigenkapital unterlegt würden. Man legte mit anderen Worten viel Wert auf eine Betrachtung der Grossbank als Konzerneinheit und pochte auf eine Beistandspflicht innerhalb der Gruppe.
 
 
 
Es bereitet Mühe zu glauben, dass eine in Not geratene Schweizer Grossbank «kranke Töchter» dereinst einfach liquidieren könnte, ohne zuvor unter dem Druck der Marktakteure alle möglichen Register gezogen zu haben. Hinzu kommt, dass es trotz Initiativen des Financial Stability Board bis anhin keine Ansätze für ein international akzeptiertes Insolvenzrecht gibt. Unlängst forderten die Amerikaner grosse Kommerzbanken, auch UBS und CS, auf, ihre Notfallpläne zu konkretisieren. Der Trend geht somit eher in Richtung nationaler Sonderregime mit der Gefahr der Abkapselung.

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