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Samstag, 27. September 2014

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immovest AG – vertr. d. d. Vorstand Dr. Pfizenmayer, Paul-Ehrlich-Straße 30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 34668), ist am 15.08.2014 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Insolvenz: Immovest AG Rödermark

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Immovest AG – vertr. d. d. Vorstand Dr. Pfizenmayer, Paul-Ehrlich-Straße 30, 63322 Rödermark (AG Offenbach am Main , HRB 34668),  ist am 15.08.2014 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin  sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank Schmitt, Olof-Palme-Straße 13, 60439 Frankfurt am Main, Tel.: 0 69/5 09 86 – 0, Fax: 0 69/5 09 86 – 110, E-Mail: Fschmitt@schubra.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

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