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Sonntag, 18. März 2012

BIT mit Griechenland enthält in Art. 7 eine Umbrella-Klausel / Autor: Mond / Datum: Heute, 03:02

BIT mit Griechenland enthält in Art. 7 eine Umbrella-Klausel
Autor: Mond
Datum: Heute, 03:02
 
Die Umbrella-Klausel ist der Dreh- und Angelpunkt, denn das BIT verbietet durch Art. 7 die nachträgliche Einführung invesorenschädlicher Gesetze. Das angefügte Gutachten schreibt hierzu auf Seite 33:

Zitat:
... verpflichtet die Vertragsstaaten, jede Verpflichtung einzuhalten, die sie in Bezug auf Kapitalanlagen von Investoren des anderen Vertragsstaats in seinem Hoheitsgebiet übernommen haben (Alenfeld 1971: 96ff.). Ohne eine solche Klausel wäre der Gaststaat zwar zur Einhaltung von Verträgen verpflichtet, die er unmittelbar mit ausländischen Investoren geschlossen hat. Die staatlichen Institutionen könnten aber durch Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf legale Art und Weise auch den Gegenstand und die Verpflichtungen eines solchen Vertrages beeinflussen. Dies wird durch die Abschirmungsklausel verhindert.
Aufgrund der Sachlage wie sie sich jetzt darstellt, bin ich sehr optimistisch, dass alle die dem haircut nicht ausrücklich zugestimmt haben, eine Kompensation erhalten werden!
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf BITs - Bilaterale Investitionsabkommen d BRD - Studie.pdf (757,2 KB, 2x aufgerufen)

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