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Sonntag, 18. März 2012

Herr Papademos, wir sehen uns vor Gericht / FAS vom 18.3.2012

Ausschnitte aus dem Artikel:


Die Umschuldung Griechenlands trifft bis zu 20 000 deutsche Anleger. Viele wollen jetzt klagen. Sie brauchen einen langen Atem - und viel Geld. Von Melanie Amann

Daniel Bauer will sich gleich mit mehreren Staaten auf einmal anle- gen: Er ist Vorstand der Schutzge­meinschaft der Kapitalanleger (SdK), und sein Verband will nicht kampflos hinnehmen, dass Grie­chenland per Umschuldung einen Teil seiner Schulden loswerden will.

An erster Stelle der Gegner steht der griechische Staat. Von ihm wollen die Kläger fordern, dass er den ursprünglichen Wert seiner Anleihen voll bedient. 

Ein weiterer Gegner soll der deutsche Staat sein: Mitglieder der Bundes­regierung hätten die Anleger zu lang in der Sicherheit gewiegt, dass es keinen „Haircut“ geben werde. 

Drittens sollen die Noten­banken Kläger dafür entschädi­gen, dass sie sich selbst nicht am „Haircut“ beteiligten - und so den Preis der Umschuldung für die an­deren Gläubiger in die Höhe trie­ben.

 Die SdK will nur Privatanle­ger als Kläger sammeln, aber auch Banken oder Hedgefonds könnten diesen Weg einschlagen

 „Es hat sich schon eine dreistellige Zahl klagewilliger Anleger ge­neidet“, berichtet Sdk-Mann Bauer. Die meisten seien im Rentenalter, ihre Forderungen lägen zwischen 30 000 und 70 000 Euro.

Mit den Musterkla­gen will die SdK die Kosten der Prozesse drücken. Wenn man Ge­samtforderungen über 30 Millio­nen Euro zusammen bekäme, sagt Bauer, dürften die Kosten bei etwa 1 Million Euro liegen

Für die Erfolgschancen ist zu­nächst wichtig, nach welchem Recht die Anleihen begeben wur­den. Davon hängt ab, wo der Ge­richtsstand ist. „Wir setzen alles daran, vor deutsche Gerichte zu kommen“, sagt Bauer. Vor heimi­schen Gerichten hätte der grie­chische Staat größere Chancen, sich auf einen Staatsnotstand zu berufen. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht dieses Notstandsrgument im Fall von Staatsanleihen abgeschmettert: Wenn der Staat sich verschulde wie Privatleute, müsse er auch so haften - und für Privatleute gebe es kein Notstandsargument. Doch 90 Prozent der Griechenland-An­leihen unterliegen griechischem Recht, was Klagen hierzulande ver­hindert.

 
Wer vor nationalen Gerichten scheitert, kann sich an den Euro­päischen Gerichtshof für Men­schenrechte wenden und eine Ver­letzung des Eigentumsrechts aus Europas Menschenrechtskonventi­on rügen. „Zu diesem Bereich gibt es wenig Rechtsprechung des Ge­richtshofs“, warnt Hochschulleh­rer Tietje. Aber die bisherigen Ur­teile zeigten, dass der Gerichtshof Staaten einen großen Spielraum bei der Abwägung privater Belan­ge und denen der Allgemeinheit gibt. „War die Umschuldung nicht offensichdich unverhältnismäßig, dann sind die Chancen gering.“

Na ja, was Tietje da sagt, davon würde ich mich nicht entmutigen lassen.

Der Artikel ist noch länger....holt euch am Kiosk (so ihr nicht Abonent seid) die SonntagsFAZ. Sie ist auf jeden Fall lesenswert....

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