buchen und sie sie trotzdem ausbucht. Veruntreuung von Depotbeständen....
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bösgläubig
Bedeutung:
Jemand ist bösgläubig, wenn ihm positiv bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt ist, dass bestimmte Voraussetzungen (z.B. Eigentümerverhältnisse) nicht der Wahrheit entsprechen.
Der Käufer einer Sache ist daher bösgläubig, wenn aufgrund der Umstände erkennbar ist, dass die Sache dem Verkäufer nicht gehört (Gegenteil: gutgläubig)
bösgläubib - rechtliches Wörterbuch
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