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Mittwoch, 14. März 2012

Prüft doch mal ob GGB unter das BIT DE-GRI von 1961/63 fallen

Investitionsförderungs- und -schutzverträge

Durch den Abschluss bilateraler Investitionsförderungs- und -schutzverträge mit Entwicklungs- und Schwellenländern schafft die Bundesregierung stabile Rahmenbedingungen für deutsche Direktinvestitionen im Ausland.

Die Verträge gewährleisten den Investoren einen umfassenden, völkerrechtlich abgesicherten Rechtsschutz ihrer Investitionen und erleichtern es damit - insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen - sich ausländische Märkte zu erschließen.

Die wichtigsten Elemente solcher Verträge sind:

  • Definitionen der Begriffe "Kapitalanlagen", "Erträge" und "Investoren",
  • Gewährleistung von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung im Zusammenhang mit Investitionen,
  • Garantie des freien Transfers von Kapital und Erträgen,
  • Eigentumsschutz, wertgerechte Entschädigung im Fall einer Enteignung sowie Rechtsweggarantie,
  • Vereinbarung einer internationalen Schiedsgerichtsbarkeit bei Streitigkeiten zwischen Investor und Gastland.
Mit den bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzverträgen hat die Bundesregierung ein dichtes Netz verbindlicher Schutzregelungen für deutsche Auslandsinvestitionen aufgebaut. Die Verträge sind zudem grundsätzlich Voraussetzung für die Übernahme von Bundesgarantien für deutsche Direktinvestitionen im Ausland zur Absicherung politischer Risiken. In Kraft getretene Verträge sind im Bundesgesetzblatt Teil II veröffentlicht

Kurze Erläuterung der BIT vom BMWi

GGB Greek Goverernment Bond....die geplatzen Dinger, die jetzt langsam aus euren Depots rausgeCACt werden....

BMWi Berlin
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Telefax: +49 (0)30- 18 615 7010

gegen email und kurze Schilderung eurer Situation und Interessenlage kann ich das BIT als PDF zumailen.

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