Investitionsförderungs- und -schutzverträge
Durch den Abschluss bilateraler Investitionsförderungs- und -schutzverträge mit Entwicklungs- und Schwellenländern schafft die Bundesregierung stabile Rahmenbedingungen für deutsche Direktinvestitionen im Ausland.
Die Verträge gewährleisten den Investoren einen umfassenden, völkerrechtlich abgesicherten Rechtsschutz ihrer Investitionen und erleichtern es damit - insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen - sich ausländische Märkte zu erschließen.
Die wichtigsten Elemente solcher Verträge sind:
- Definitionen der Begriffe "Kapitalanlagen", "Erträge" und "Investoren",
- Gewährleistung von Inländerbehandlung und Meistbegünstigung im Zusammenhang mit Investitionen,
- Garantie des freien Transfers von Kapital und Erträgen,
- Eigentumsschutz, wertgerechte Entschädigung im Fall einer Enteignung sowie Rechtsweggarantie,
- Vereinbarung einer internationalen Schiedsgerichtsbarkeit bei Streitigkeiten zwischen Investor und Gastland.
Kurze Erläuterung der BIT vom BMWi
GGB Greek Goverernment Bond....die geplatzen Dinger, die jetzt langsam aus euren Depots rausgeCACt werden....
BMWi Berlin
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Postanschrift: 11019 Berlin
Telefon: +49 (0)30- 18 615 0
Telefax: +49 (0)30- 18 615 7010
gegen email und kurze Schilderung eurer Situation und Interessenlage kann ich das BIT als PDF zumailen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen