03.08.2012 · Der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler klagt vor dem Verfassungsgericht gegen den Rettungsfonds. Soweit, so bekannt. Doch jetzt bezieht er einen ganz neuen Punkt in seine Klage ein: Er sieht eine Banklizenz schon im ESM-Vertrag enthalten.
Von Joachim Jahn
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den ESM-Vertrag auf die „Banklizenz“ ausgeweitet, die Frankreich und Italien, aber auch die deutsche Opposition für den Rettungsfonds fordern. Der Vertrag erlaube bereits jetzt eine Finanzierung des ständigen Rettungsfonds ESM über die Europäische Zentralbank (EZB), schreibt Gauweilers Rechtsvertreter Dieter Murswiek in einer Stellungnahme, die der F.A.Z. vorliegt. Murswiek wirft der Bundesregierung zudem vor, die Öffentlichkeit und die Bundestagsabgeordneten über das wahre Ausmaß der Haftungsrisiken zu täuschen.
Der Freiburger Verfassungsrechtler unterbreitet dem Gericht schließlich einen konkreten Vorschlag für die einstweilige Anordnung, die es am 12.September verkünden will: Wenn die Karlsruher Richter Bundespräsident Joachim Gauck nicht gänzlich verbieten wollen, den ESM-Vertrag zu ratifizieren, müsse er seine Unterschrift wenigstens mit einer Reihe von völkerrechtlich verbindlichen Vorbehalten versehen.ESM könne „praktisch in unbegrenzter Höhe“ Kredit bei der EZB aufnehmen
Murswiek macht damit dieselben Einwände geltend, die auch der hannoversche Finanzwissenschaftler Stefan Homburg am vergangenen Wochenende in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung erhoben hat. Finanzstaatssekretär Steffen Kampeter (CDU) hat Homburg in der F.A.Z. widersprochen. Doch auch Murswiek leitet aus dem ESM-Vertrag her, dass der Stützungsfonds „praktisch in unbegrenzter Höhe“ einen Kredit bei der EZB aufnehmen könne, um Staatsanleihen der Problemländer zu kaufen (Artikel 21). Die europäische Notenbank müsse den ESM lediglich als Geschäftspartner akzeptieren. Dies hat deren Chef Mario Draghi zwar bislang ausdrücklich abgelehnt. Doch könne der EZB-Rat das durch einfachen Mehrheitsbeschluss ändern.„Den Fiskalpakt könnte man sofort in den Papierkorb schmeißen“, warnt Murswiek. Dafür hafte der deutsche Steuerzahler mindestens mit seinem Anteil an der EZB von 27Prozent - bei einer Insolvenz anderer Staaten sogar bis zu 100Prozent. „Es könnte nicht nur um Milliarden, sondern um Billionen gehen.“ Nach seiner Ansicht muss das Gericht überdies die Risiken aus den Target-Salden der Bundesbank hinzurechnen, weil diese zumindest deren Gewinn schmälern könnten. Den deutschen Anteil daran beziffert Murswiek auf inzwischen 310Milliarden Euro.
Der Juraprofessor bestreitet auch nachdrücklich die Behauptung von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), die Haftung Deutschlands sei auf 190 Milliarden Euro - den deutschen Anteil am ESM-Kapital - beschränkt. Denn diese Obergrenze gelte nur gegenüber externen Gläubigern, etwa Banken - nicht aber für Zahlungspflichten der Staaten an den ESM selbst. Jedes Mitglied könne durch „revidierte erhöhte Kapitalabrufe“ zu höheren Zahlungen herangezogen werden, wenn andere Mitglieder ihren Verpflichtungen nicht nachkommen (Artikel 9 und 25). Durch diese Nachschusspflichten könne die Zahlungspflicht Deutschlands weit über den eigenen Kapitalanteil ansteigen, im Extremfall sogar auf 700Milliarden Euro - das gesamte Stammkapital des Fonds. Diese Vorschrift habe Vorrang vor der vermeintlichen Begrenzung auf den eigenen Anteil eines jeden Landes an dem Fonds (Artikel8 Absatz5).
Murswiek räumt ein, dass auch eine andere Auslegung des Vertrags möglich, wenngleich weniger naheliegend sei. Doch entscheide darüber der Gouverneursrat - und zwar in diesem Fall ohne die Stimme des deutschen Mitglieds. Das letzte Wort habe dann ohnehin nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Der „Haftungsautomatismus“ müsse beendet werden
Nicht für durchsetzbar hält er auch eine vorherige Zustimmung des Bundestags. Denn die Mitgliedstaaten seien vertraglich verpflichtet, den ESM aufzufangen, wenn sein Kapital weitgehend aufgebraucht sei; sonst drohe ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH. Nicht einmal das „Geheimgremium“ des Bundestags könne schnell genug einberufen werden. Und wegen der ebenfalls vorgesehenen Immunität und Schweigepflichten könne der deutsche Finanzminister nicht zur Rechenschaft gezogen werden, falls er sich im Gouverneursrat über den Willen des Parlaments hinwegsetze.Das höchste Gericht soll nun das Staatsoberhaupt zumindest zwingen, bei der Ratifikation Vorbehalte geltend zu machen. Insbesondere müsse sich Deutschland ein Kündigungsrecht für die „Rettungspolitik“ sichern. Der „Haftungsautomatismus“ des Target-Systems müsse beendet werden. Die Nachschusspflicht zum ESM müsse begrenzt und das „Dringlichkeitsbeschlussverfahren“ der ESM-Organe, das die im deutschen Begleitgesetz vorgesehene Zustimmung des Bundestags vereitele, verhindert werden. Ohne Teilnahme des deutschen Vertreters gefasste Beschlüsse seien für unwirksam zu erklären.
Nun ja, wenn man sich den Gastbeitrag des Steffen Kampeter in der FAZ zum Thema durchliest und sich parallel dazu selbst mal den ESM-Vertrag vornimmt fühlt man sich doch an das Sandmännchen erinnert, welches den Kleinen Sand in die Augen streut, damit sie endlich die Klappe halten und einschlafen.
AntwortenLöschenSandmännchen Kampeter geht nämlich auf die eigentlichen Kritikpunkte gar nicht ein, er versucht lediglich, die Leser mit Politikersprech einzulullen.
Allein schon die Tatsache, daß ein vorliegender Vertragstext so oder so gedeutet werden kann sollte zu höchster Vorsicht mahnen! Versprochen wird viel in Europa, letztendlich ist der ESM aber nichts anderes als die "Katze im Sack".
Hoffentlich wird dies auch vom BVerfG so entlarvt.
(Aldy)