Weiterleitung an Verwaltungsrat und Compliance-Beauftragten !!!
Wie
Sie dem beigefügten FAZ-Artikel entnehmen können (im gerichtlichen
Falle / Bestreitensfalle/ durch Zeugenaussage von Herrn Draghi in
Darmstadt) wurde/wird der am 20.8.2012 fällige Bond (August-Bond) nach
griechischem Recht begeben pünktlich getilgt und für das abgelaufene
Jahr verzinst. Das Geld geht an die EZB (überwiegend) und an weitere
NCB, die EU und die EIB.
Da ihr Institut
bei unseren Familiendepots gegen (teilweise) ausdrücklichem Verbot sowie
wieterhin ohne unsere Zustimmung diesen Aug-Bond widerrechtlich den
Depots entzogen / bzw entziehen hat lassen machen wir den Schaden aus
der 100%tigen Tilgung und Verzinszung des aubgelaufenen Jahrs geltend.
Wir setzen eine Frist bis zum 27.8.2012 dieses Geld in frei konvertierbaren € den jeweiligen Konten gutzuschreiben.
Sollte diese Frist fruchtlos enden so halten wir uns weitere (gerichtliche) Schritte vor.
mfg
es ist nicht der gleiche Bond. Vor dem PSI "around EUR56.5bn of GGB bonds are missing" (https://www.research.hsbc.com/midas/Res/RDV?ao=20&key=GraJb0Cys5&n=322700.PDF), wo die EZB die Bonds gegen andere mit gleicher Ausstattung, aber anderen ISINs getauscht hat. Das Bondholder-Gesetz bezieht sich nicht auf diese, denn die wurden ja nach 2011 emittiert. Daher kann man nicht sagen, daß GR auf die Altbonds gezahlt hat, denn die existieren gar nicht mehr. Alles natürlich eine linke Aktion, die gegen die Grundrechte verstößt, aber wahrscheinlich nichts, wo man andere außer dem Staat GR und viell. der EZB dafür haftbar machen kann.
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