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Dienstag, 21. August 2012

Geltentmachung des Schadens aus widerrechtlichem Entzug des Aug 20. Griechenbondes nach griechischem Recht

Geltentmachung des Schadens aus widerrechtlichem Entzug des Aug 20. Griechenbondes nach griechischem Recht



Weiterleitung an Verwaltungsrat und Compliance-Beauftragten !!!

Wie Sie dem beigefügten FAZ-Artikel entnehmen können (im gerichtlichen Falle / Bestreitensfalle/ durch Zeugenaussage von Herrn Draghi in Darmstadt) wurde/wird der am 20.8.2012 fällige Bond (August-Bond) nach griechischem Recht begeben pünktlich getilgt und für das abgelaufene Jahr verzinst. Das Geld geht an die EZB (überwiegend) und an weitere NCB, die EU und die EIB.

Da ihr Institut bei unseren Familiendepots gegen (teilweise) ausdrücklichem Verbot sowie wieterhin ohne unsere Zustimmung diesen Aug-Bond widerrechtlich den Depots entzogen / bzw entziehen hat lassen machen wir den Schaden aus der 100%tigen Tilgung und Verzinszung des aubgelaufenen Jahrs geltend.

Wir setzen eine Frist bis zum 27.8.2012 dieses Geld in frei konvertierbaren € den jeweiligen Konten gutzuschreiben.

Sollte diese Frist fruchtlos enden so halten wir uns weitere (gerichtliche) Schritte vor.

mfg

Rolf Koch

1 Kommentar:

  1. es ist nicht der gleiche Bond. Vor dem PSI "around EUR56.5bn of GGB bonds are missing" (https://www.research.hsbc.com/midas/Res/RDV?ao=20&key=GraJb0Cys5&n=322700.PDF), wo die EZB die Bonds gegen andere mit gleicher Ausstattung, aber anderen ISINs getauscht hat. Das Bondholder-Gesetz bezieht sich nicht auf diese, denn die wurden ja nach 2011 emittiert. Daher kann man nicht sagen, daß GR auf die Altbonds gezahlt hat, denn die existieren gar nicht mehr. Alles natürlich eine linke Aktion, die gegen die Grundrechte verstößt, aber wahrscheinlich nichts, wo man andere außer dem Staat GR und viell. der EZB dafür haftbar machen kann.

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