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Dienstag, 27. Januar 2015

Er zeige, dass an dem bodenständigen und ehrlichen Image, das die Sparkassen gerne kultivierten, nicht viel dran sei, kritisierten Verbraucherschützer. Auch beim deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) war man nicht glücklich über die Entwicklung in Ulm, schließlich gehört Vertragstreue aus Sicht des DSGV „zum Markenkern der Sparkassen“.


Scala-VerträgeSparkasse darf Hochzins-Guthaben nicht kündigen

An ewige Niedrigzinsphasen hat bei der Sparkasse Ulm offenbar niemand gedacht, als die Scala-Verträge geschaffen wurden. Das Landgericht Ulm urteilt jetzt: Darunter sollen die Sparer nicht leiden.

© DPAVergrößernDie Sparkasse in Ulm - wegen der Scala-Verträge im Blickpunkt der Öffentlichkeit
Die Sparkasse Ulm muss hohe Zinsversprechen an ihre Kunden einhalten. Das Institut dürfe hochverzinste Sparverträge, die es zwischen 1993 und 2005 vertrieben hat, nicht kündigen, entschied das Ulmer Landgericht am Montag. Die Sparverträge haben eine Laufzeit von 25 Jahren und gewähren den Kunden Bonuszinsen von bis zu 3,5 Prozent. Für Sparer ist das im aktuellen Niedrigzinsumfeld sehr attraktiv, für die Sparkasse ein schmerzhaftes Verlustgeschäft.
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Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt. Er zeige, dass an dem bodenständigen und ehrlichen Image, das die Sparkassen gerne kultivierten, nicht viel dran sei, kritisierten Verbraucherschützer. Auch beim deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) war man nicht glücklich über die Entwicklung in Ulm, schließlich gehört Vertragstreue aus Sicht des DSGV „zum Markenkern der Sparkassen“.
Die Sparkasse Ulm werde das erstinstanzliche Urteil prüfen und dann entscheiden, ob und wie sie weiter vorgehe, sagte ein Sprecher des Geldhauses. Ziel sei es weiter, eine „vernünftige Lösung“ mit ihren Kunden zu finden.

Sparer können flexibel die Beiträge erhöhen

Die Sparkasse hat rund 21.000 Scala-Verträge abgeschlossen, bei denen die Zinsen stufenweise ansteigen. Nach 20 Jahren bekommen die Kunden zusätzlichen zum aktuellen Zinsniveau, das derzeit nahe null liegt, einen Aufschlag von 3,5 Prozent. Für die Sparkasse kommt erschwerend hinzu, dass einige Scala-Kunden, die lange nur 50 Euro pro Monat in den Vertrag einzahlten, ihre Überweisungen deutlich aufgestockt haben - die Obergrenze liegt bei 2.500 Euro pro Monat.
Die Sparkasse zog 2013 die Notbremse und erklärte, sie könne das Angebot in dieser Form nicht mehr verantworten. Ihren Kunden bot sie an, in andere Verträge zu wechseln, worauf sich viele einließen.
Im Zentrum des Streits stehen noch rund 4000 Scala-Verträge. Bisher hat die Sparkasse keinen davon gekündigt. Sie ist jedoch der Ansicht, dass sie dazu berechtigt wäre. Dagegen hatte ein Kläger eine Feststellungsklage eingereicht, der das Landgericht nun in vollem Umfang stattgab (Az. 4 O 273/13).

Landgericht sieht kein Kündigungsrecht

Der Vertrag dürfe wegen des mittlerweile deutlich niedrigeren Zinsniveaus nicht gekündigt werden, stellte das Gericht klar. Auch nach den gesetzlichen Vorschriften zum Darlehensvertrag gebe es kein Kündigungsrecht. Das Landgericht verbot der Sparkasse Ulm zudem, die monatliche Sparrate der Scala-Verträge auf dem aktuellen Niveau einzufrieren. Der Kunde habe - wie einst im Werbeflyer dargestellt - das Recht, die monatliche Sparrate jederzeit auf bis zu 2.500 Euro zu erhöhen oder auf bis zu 25 Euro abzusenken, erklärte das Gericht.

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