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Donnerstag, 16. August 2012

Griechenland-Anleihen: Klagen gegen die Umschuldung

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Griechenland-Anleihen: Klagen gegen die Umschuldung

Griechenland-Anleihen Meldung
16.08.2012
Viele Anleger mit griechischen Staatsanleihen wollen gegen die Umschuldung vom Frühjahr vor Gericht ziehen. Unterstützung bekommen sie dabei von der Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger aus München und der Deutschen Schutzvereinigung für Wert­pa­pier­besitz aus Düsseldorf.

Umstrittene Zwangsklausel

Durch den Schuldenschnitt Mitte März hatten private Anleihegläubiger nicht nur über die Hälfte ihres Geldes verloren, sondern statt einem Papier jetzt mehr als 20 verschiedene Papiere im Depot – deren Wert auch nicht stabil ist. Der Umschuldung vorausgegangen war eine Abstimmung der Anleihegläubiger: Rund 85 Prozent der Investoren stimmten dem Schuldenschnitt zu, drei Viertel wären erforderlich gewesen. Die anderen wurden zum Umtausch gezwungen. Das war möglich, weil das griechische Parlament rückwirkend Zwangsklauseln beschlossen hatte, so genannte Collective Action Clauses (CAC), nach denen die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit für die Umschuldung aller ausreichen sollte.

Die SdK klagt in Griechenland

Gegen diese nachträgliche Änderung der Anleihebedingungen ist die Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger (SdK), die selbst Anleihen besitzt, nun in Griechenland vor den obersten Verwaltungsgerichtshof gezogen. Die SdK stuft die Klage als aussichtsreich ein. Sollte die griechische Justiz den Argumenten doch nicht folgen und die Klage negativ bescheiden, wäre der Weg vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte frei, heißt es. „Das wäre der direkte und wohl schnellste Weg vor ein oberstes Gericht“, sagt Daniel Bauer, Vorstandsmitglied der SdK. „Sollte es hier zu einem außergerichtlichen Vergleich kommen, so würden wir nur zustimmen, wenn dieser auch Wirkung für unsere Mitglieder hat.“ Der Klage der SdK haben sich auch mehrere SdK-Mitglieder angeschlossen.

Möglicherweise weitere Klagen nötig

Der Nachteil der Anfechtungsklage ist, dass Anleger dadurch keinen vollstreckbaren Anspruch auf Zahlung bekommen. „Sollte das griechische Verwaltungsgericht oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unserer Klage stattgeben, würde der Beschluss der griechischen Regierung zur Umsetzung des CAC seine Gültigkeit verlieren, und die Regierung einen neuen Beschluss fassen müssen“, sagt Daniel Bauer. Anleihen, die schon fällig waren, müssten dann wohl zurückgezahlt werden, meint Bauer. Er schließt aber auch nicht aus, dass Anlege womöglich erneut klagen müssten.

Die DSW zielt auf Schadenersatz

Die DSW hat eigens eine Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen (AGA) gegründet, der betroffene Anleger beitreten können. Die AGA will den griechischen Staat auf Schadenersatz verklagen, und zwar zunächst nicht in Griechenland, sondern erst einmal in Deutschland. Auch ein deutsches Gericht könne prüfen, ob die Entscheidung des griechischen Parlaments, der sogenannte Greek Bondholder Act, rechtswidrig war, sagt DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer. Das erlaube die EU-Verordnung „über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen“. Demnach können Verbraucher wählen, ob sie ihre Klage im Land des Vertragspartners erheben oder ob sie an ihrem Wohnsitz klagen wollen. Ob private Käufer von Staatsanleihen Verbraucher im Sinne der Verordnung sind, ist allerdings noch unklar.

Ein positives Urteil bringt noch kein Geld

Falls das Gericht der Klage stattgeben sollte und schließlich alle Rechtsmittel ausgeschöpft seien, stünde am Ende die spannende Frage, ob Griechenland zahlt. Argentinien habe im Zuge der argentinischen Staatspleite trotz ähnlicher Urteile nicht bezahlt, erinnert sich Hechtfischer. Er geht aber davon aus, dass sich ein EU-Mitgliedsstaat Urteilen nicht verschließen würde. „Die nächste Frage ist dann allerdings, wo soll das Geld herkommen?“, räumt Hechtfischer ein. Eine andere Frage, die zu klären wäre, ist die nach der Schadenshöhe. Durch den Tausch haben die Anleger eine bunte Vielfalt neuer Anleihen bekommen, deren Wert im Vergleich zur alten Anleihe nur schwer feststellbar ist. „Konsequent wäre eine Rückabwicklung“, überlegt Hechtfischer. Dann hätte der Anleger seine alten Papiere wieder im Depot.

Ziel ist eine Art Musterklage

Die ersten Klagen sollen in der Woche ab dem 20. August 2012 erhoben werden. „Wir arbeiten noch an Klagemodellen, die die Kosten überschaubar halten“, sagt Hechtfischer. Im Prinzip müsste nämlich jeder einzelne Anleger seine eigene Klage einreichen. Besser wäre es, man könnte durch eine Klagehäufung an einem Ort zu einer Art Musterverfahren gelangen – so ähnlich wie das bei der Telekom war.

Kosten überschaubar halten

Der Mitgliedsbeitrag bei der SdK beläuft sich auf 65 Euro jährlich. Wer sich der AGA anschließen will, zahlt je nach Anlagesumme einmalig zwischen 100 und 400 Euro. Eine Mitgliedschaft bei der DSW ist nicht erforderlich. Anleger, die sich entscheiden, individuell zu klagen, sollten ihre Rechtsschutzversicherung fragen, ob sie die Kosten übernimmt. Einige Versicherer schließen Wertpapiergeschäfte generell aus dem Rechtsschutz aus. Andere tun dies dann, wenn es sich um spekulative Anlagen handelt.
Tipp: Die Versicherer verweigern die Kostenübernahmen für Geldanlagestreitigkeiten häufig zu unrecht. Anleger sollten stets einen in Geldanlagefragen erfahrenen Anwalt fragen

http://www.test.de/Griechenland-Anleihen-Klagen-gegen-die-Umschuldung-4431955-4431957/

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