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Sonntag, 30. September 2012

ich möchte Ihnen mitteilen, dass der Petitionsausschuss Ihre Petition geprüft und nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments für zulässig erklärt hat, da die aufgeworfene Frage in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fällt.

Kurz nach dem erzwungenen Schuldenschnitt für uns Privatanleger, habe ich hier im Forum angekündigt, dass ich eine Petition an das Europäische Parlament richten werde. Den Text hatte ich auch eingestellt. Nachdem ich zunächst diverse Eingangsbestätigungen erhalten habe, habe ich Anfang diesen Monats ein Schreiben folgenden Inhalts erhalten:

Sehr geehrter Herr xxx,

ich möchte Ihnen mitteilen, dass der Petitionsausschuss Ihre Petition geprüft und nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments für zulässig erklärt hat, da die aufgeworfene Frage in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fällt.

Der Ausschuss hat mit der Prüfung Ihrer Petition begonnen und beschlossen, die Europäische Kommission um eine erste Untersuchung der verschiedenen Aspekte des Problems zu ersuchen. Der Ausschuss wird die Prüfung Ihrer Petition fortsetzen, sobald er die erforderlichen Unterlagen erhalten hat.

Ich werde Sie über alle weiteren Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Ihrer Petition getroffen werden, auf dem Laufenden halten.

Mit freundlichen Grüßen

Erminia Mazzoni
Vorsitzende des Petitionsausschusses.

Ich kann nicht beurteilen, inwieweit man sich daraus Hoffnung machen kann. Ich wollte es hier aber wenigstens mitteilen.

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bitte mail mir die Petition nochmals zu....ich werde sie dann nochmals ins Blog einstellen....rolfjkoch@web.de 

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