nach eine umfangreichen Telefonkonferenz einiger Anwälte und weiterer Interessierter und einem langen anwaltlichen Telefomgespräch meinerseits kristallisiert sich der Klageansatz vs die depotführenden Banken (die unsere AltGriechen "weggeschafft" haben) als immer aussichtsreicher heraus.....
bei Interesse und weiteren Auskünften:
rolfjkoch@web.de
Tel 06151 14 77 94
Von Bernd Neubacher, Frankfurt
AntwortenLöschenBörsen-Zeitung, 10.3.2012
Im Zuge des als freiwillig deklarierten Schuldenverzichts privater Hellas-Gläubiger regt sich Kritik an den Depotbanken. Haben die Verwahrer alles getan, um die Interessen der Anleger wahrzunehmen? Nein, meint Bankrechtsexperte Christian Kleiner, jahrelang Syndikusanwalt im Investment Banking für deutsche und ausländische Finanzinstitute.
Die depotführenden Banken und der Verwahrer Clearstream verletzten "im Hinblick auf die evidente Rechtswidrigkeit eines erzwungenen Umtauschs griechischer Staatsanleihen ihre Pflichten als Verwahrer von Wertpapieren in möglicherweise strafrechtlich relevanter Weise", so Kleiner. Ihre Mitwirkung an der wertpapiertechnischen Umsetzung eines rechtswidrigen Zwangsumtausches griechischer Staatsanleihen dürfte seiner Meinung nach den Straftatbestand der Depotunterschlagung erfüllen. Dieser Rechtsbestimmung zufolge drohen dem, der über ein ihm als Verwahrer anvertrautes Wertpapier rechtswidrig verfügt, bis zu fünf Jahren Haft. Konkret bemängelt Kleiner zum ...
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