Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Montag, 24. September 2012

Das sind die Klagewege gegen Griechenland....der DSW // die Bankenoption fehlt (leider)


Das sind die Klagewege gegen Griechenland

Die DSW (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz) wird juristische Schritte einleiten, um für die Besitzer griechischer Anleihen zu retten, was zu retten ist. Die erlittenen Verluste, die betroffene Privatanleger im Rahmen einer so genannten „freiwilligen“ Umschuldung hinnehmen mussten, sind immens. Eine Chance, dem Tausch zu widersprechen hatten sie nicht. „Wir haben die letzten Wochen genutzt, um alle Optionen intensiv zu prüfen“, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler, „jetzt haben wir uns entschieden, den Rechtsweg einzuschlagen und mit Klagen gegen die Enteignung der Anleger durch die griechische Regierung vorzugehen.“
Als Instrument hierfür hat die DSW die AGA (Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen) ins Leben gerufen. „Nur eine starke Gemeinschaft wird eine echte Chance haben, die Interessen der Privatanleger durchzusetzen. Die AGA ist eine solche starke Gemeinschaft. Es haben sich bereits mehrere Tausend Anleger aus ganz Europa registrieren lassen“, sagt Thomas Hechtfischer, DSW-Geschäftsführer und zuständig für die Organisation der Arbeitsgemeinschaft.
Aus den von der DSW eingeholten Rechtsgutachten ergeben sich unterschiedliche rechtliche Ansatzpunkte. Aus Sicht der AGA sind drei davon besonders erfolgversprechend:
Schadensersatzklagen in Griechenland
Hierbei geht es um individuelle Entschädigungsklagen. Für diese Klageform spricht dreierlei: Zum einen werden dem Ansatz gute Erfolgsaussichten eingeräumt, zum anderen gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Der entscheidende Vorteil besteht allerdings darin, dass am Ende des Weges ein Zahlungstitel steht.
Klagen in Deutschland
Für deutsche Staatsbürger favorisiert die AGA gegenwärtig Klagen vor deutschen Gerichten, die einen direkten Zahlungsanspruch gegen Griechenland zum Inhalt haben. Innerhalb dieser Klagen sei zu prüfen, ob der „Greek-Bondholder-Act“, also das der Enteignung zugrunde liegende Gesetz, rechtswidrig ist. „Gerichtsstand ist dabei jeweils der Wohnsitz des Anlegers“, erklärt Hechtfischer.
Direkte Inanspruchnahme der Bundesrepublik Deutschland auf Einleitung eines Schiedsverfahren
In Deutschland gibt es eine weitere Möglichkeit, vor Gericht für sein Recht zu kämpfen. Basis ist der zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Griechenland 1961 geschlossenen Staatsvertrages über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen. „Zwar lässt sich aus diesem Vertrag laut der uns vorliegenden Gutachten wohl kein direkter Klagegrund für betroffene Anleger ableiten“, erläutert Hechtfischer, „allerdings sind wir der Ansicht, dass Deutschland verpflichtet ist, mit Griechenland Verhandlungen über die Entschädigung deutscher Kapitalanleger aufzunehmen und auf diesem Weg für den vertraglich zugesagten Schutz zu sorgen.“ Sollte das nicht geschehen, könnte sich im Rahmen einer so genannten Staatshaftungsklage die Möglichkeit ergeben, Deutschland für die erlittenen Verluste in Regress zu nehmen.
Pressemitteilung vom  3. Juli 2012

Mitglieder wenden sich bitte an die zuständigen DSW-Mitarbeiter.
Ansprechpartner für die Presse: Jürgen Kurz, Pressesprecher

2 Kommentare:

  1. Aus den ebenfalls versandten "Antworten auf die häufig gestellten Fragen" geht aber auch hervor, dass die AGA sich nur für solche Anleger einsetzen wird, die die Anleihen nahe 100% gekauft haben. Die anderen sind böse Spekulanten und bleiben aussen vor. Sollte man also bedenken, bevor man die Aufnahmegebühr für die AGA überweist...

    AntwortenLöschen
  2. Wenn dem so wäre dürfte die AGA sehr bald vor die Frage gestellt werden, wo der Maßstab für "gut" und "böse" denn nun genau liegt:

    Was heißt "nahe 100%"? 96% noch "gut", 95% schon "böse" ?
    Oder ist weniger als 80% erst "böse"?
    Was ist wenn einer bei 100% gekauft hat und dann bei 40% nachgekauft hat? Ist der dann eher "gut" oder eher "`ne böse Spekulanten-Sau"?
    Erhalte ich meinen Mitgliedsbeitrag zurückerstattet wenn die AGA mich als "böse" einstuft?

    Wie man sieht, eine eher amüsante Diskussion - genauso wie die Diskussion über "gute" Anleger und "böse" Spekulanten.

    Dieser Passus dient als Futter für unsere "sensationsgeile" Presse - die AGA möchte keine Schlagzeilen wie "Spekulanten verklagen das arme Griechenland", sondern lieber "geprellte Privatanleger kämpfen vor Gericht um ihr Recht".

    (Aldy)

    AntwortenLöschen