Italiens Regierung
begibt neue
Patriotenanleihen
tp. ROM, 26. September. Die italienische
Regierung plant für Mitte Oktober
die Ausgabe einer dritten Tranche
von neuen Staatstiteln, die im Online-
Banking direkt an die Privatanleger
verkauft werden. Diese Titel mit dem
Namen „BTP Italia“ (BTP steht für
Buoni del Tesoro Pluriennali, übersetzt:
mehrjährige Staatstitel) sollten
bei der Finanzierung der italienischen
Staatsschulden die Lücke schließen,
die durch die Turbulenzen um den
Euro und den Rückzug mancher ausländischer
Investoren hinterlassen worden
war. Die Werbung für die neuen Titel
brachte ihnen zunächst den Spitznamen
„Patriotenanleihen“ ein.
Im März hatte schon eine Auktion
von „BTP Italia“ 7,2 Milliarden Euro
eingebracht, im Juni eine zweite Auktion
1,7 Milliarden Euro. Dieser Betrag
wirkt zwar klein gegenüber dem Umfang
der gesamten Auktionen von kurzfristigen
und mehrjährigen Staatstiteln
im Jahr 2012 von rund 450 Milliarden
Euro. Dennoch hat sich das italienische
Schatzministerium an den Märkten
Respekt dafür erworben, dass es in
der Lage war, ein neues Marktsegment
zu schaffen. Für Privatanleger ist es
einfach, die Titel zu erwerben, denn
das ist gebührenfrei für alle Konsumenten
möglich, die vom Computer aus
Online-Trading betreiben. Die Laufzeit
von vier Jahren schließt eine Lücke
im bisherigen Angebot der Titel,
mit sechs und zwölf Monaten, zwei
und drei Jahren sowie fünf, sieben und
zehn Jahren. Die Titel, die bei der ersten
Emission eine Nettorendite von
2,55 Prozent erzielten, sind inflationsindexiert,
aber an die etwas höhere italienische
Inflation gebunden. Dabei
wird den Anlegern sowohl der Zins,
aber auch der Inflationsausgleich alle
sechs Monate ausbezahlt.
Wer die Titel bei der Auktion erworben
hat und bis zum Ende hält, bekommt
schließlich eine Prämie von
brutto 0,4 Prozentpunkten auf den
Zins hinzu. Damit der Sekundärmarkt
für diese Titel dennoch liquide bleibt,
wurden Banken auf eine Rolle als
Marktmacher verpflichtet. Die italienischen
Schuldenverwalter suchen mit
dem neuen Angebot auch, die Kleinanleger,
die sonst zwei- oder dreijährige
Staatstitel erwarben, auf eine etwas
längere Anlagefrist zu verpflichten.
FAZ Print 27.9.2012
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