Newsletter 11
Informationen zu den Möglichkeiten eines rechtlichen Vorgehens
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Newsletter möchten wir Ihnen in Sachen MS Deutschland Beteiligungsgesellschaft
mbH (MS Deutschland) Informationen zu einem möglichen rechtlichen
Vorgehen der Anleihegläubiger geben. Wie wir bereits berichtet hatten, sind aus
Sicht der SdK Schadensersatzansprüche der Anleihegläubiger denkbar.
Die uns übermittelten Daten der registrierten Mitglieder
haben wir an die Keitel & Keitel Rechtsanwälte, Köln, sowie an.....
Überblick zur rechtlichen Argumentation und Bewertung durch die SdK
Die aus unserer Sicht wesentlichen Ansatzpunkte für eine klägerseitige Argumentation
möchten wir Ihnen nachfolgend kursorisch darstellen. Denkbar sind zum einen
Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung. Nach diesem juristischen Ansatzpunkt
haften, stark vereinfacht ausgedrückt, die Prospektverantwortlichen dem Erwerber
von Wertpapieren für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit wesentlicher
Angaben im Wertpapierprospekt. Unrichtig bzw. unvollständig könnte hier die Darstellung
der „Kreditgarantie“ seitens der Aurelius AG sein. Unrichtig bzw. unvollständig
könnte weiterhin die Darstellung der Werthaltigkeit des Schiffes im Wertpapierprospekt
sein.
Zum anderen sind Schadensersatzansprüche gegen den Treuhänder aus Prospekthaftung
im weiteren Sinn denkbar. Argumentiert werden könnte insoweit, dass der
Treuhänder gegenüber den Anleihegläubigern ein besonderes Vertrauen für sich im
Zusammenhang mit der Bestellung der Schiffshypothek in Anspruch genommen hat
und dass diese Hypothekenbestellung – so die aktuelle Informationslage der SdK –
möglicherweise unwirksam war.
Nach Auffassung der SdK sind diese geschilderten rechtlichen Ansatzpunkte, wie
sie uns auch durch die vorgenannten Kanzleien dargelegt wurden, schlüssig und
nachvollziehbar. Wie allgemein bekannt, ist jedes rechtliche Vorgehen jedoch mit
Risiken verbunden. Eine Einschätzung der Erfolgsaussichten aufgrund bereits laufender
Rechtsstreitverfahren ist nach unserer Kenntnis derzeit noch nicht möglich.
Ich mache die Sache mit RA Keitel......
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