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Montag, 12. März 2012

FAZ: Können Privatanleger gegen den Schuldenschnitt klagen?

Können Privatanleger gegen den Schuldenschnitt klagen?

Anlegerschützer haben bereits Schadensersatzklagen gegen deutsche Banken und den griechischen Staat angekündigt. Die ersten Aussagen dazu kamen am Montag von einer Hamburger Kanzlei: Diese beruft sich vor allem darauf, die Betroffenen seien falsch beraten worden, weil man angeblich das Risiko des Totalverlusts verschwiegen hat. Außerdem pochen die Advokaten auf ein völkerrechtliches Abkommen zum Investitionsschutz, das Enteignungen verbietet. Dafür wäre ein Schiedsgericht zuständig. In den meisten Fällen müssten Forderungen aber vor der staatlichen Justiz in London, Washington oder Athen geltend gemacht werden, räumen die Juristen ein.Welche Erfolgsaussichten haben solche Prozesse?Bei Klagen wegen Falschberatung in Deutschland kommt es auf den Einzelfall an – und auf die Beweislage. Am ehesten könnte der Gang vor ein Schiedsgericht etwas bringen. Der stünde auch Privatleuten offen. Die von Hedgefonds angedrohten Klagen vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) dürften dagegen kaum Chancen bieten, weil die Menschenrechtskonvention das Eigentum weniger stark schützt als das deutsche Grundgesetz. Eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wie sie die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) propagiert, ist allenfalls über den Umweg über nationale Gerichte möglich und würde Jahre dauern

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/anleihen-zinsen/griechenland-die-groesste-umschuldung-der-nachkriegszeit-11681797.html

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