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Sonntag, 11. März 2012

Rechtsbeugung durch das Parlament ?

".....Eine rückwirkende Zwangsänderung von Verträgen ist aus rechtsstaatlichen Gründen eigentlich abzulehnen - da stimme ich Ihnen zu. Die Alternative zum Schuldenschnitt wäre aber nach all den mir vorliegenden Erkenntnissen eine komplette Insolvenz von Griechenland gewesen. Diese würde aber wohl zu einem wesentlich größeren Schaden führen....."

aus der Antwort eines Bundestagsabgeordneten von heute....

das finazielle Problem muss wohl nur gross genug sein, um Recht zu beugen.

3 Kommentare:

  1. Nein, Recht beugen die doch auch bei kleineren Beträgen. Da Richter mitmachen, ist dies kein Problem.

    Es gab und gibt Alternativen zum Schuldenschnitt. Griechenland kann sich selber helfen, dazu hatte ich ein Konzept entwickelt und dies erstmals per 21.6.2011 der griechischen Botschaft mitgeteilt.

    Die haben aber kein Interesse, nehmen lieber Geschenke und die Griechen bringen ihre Euros ins Ausland.

    Auch Herrn Schäuble hatte ich angeschrieben - dies kann man unter Abgeordnetenwatch.de nachlesen, 1.10.11, 9.10.11 und 21.10.11.

    Auch Herrn Rösler, Herrn Bosbach und Herrn Schäffler habe ich informiert. Keine hat Interesse.

    Auch Presse, wie Bild, Wirtschaftwoche, Herr G. Jauch, n-tv als Sender, hatte ich informiert. Auch keine Reaktion.

    Ebnsowenig der BDI.

    Dies mag bei Schadenersatzansprüchen hilfreich sein.

    Ich wünsche Dir dabei viel Erfolg.
    Horst Murken

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  2. Hallo erstmal,

    also, so wie ich informiert bin hat DE eine Verfassung / Grundgesetz.
    Hierin steht irgendwo fett geschrieben der Gleichbehandlungsgrundsatz / Diskriminierungsverbot.
    Aus diesem Grund gibt es auch die Prozesskostenbeihilfe für Geringverdiener.

    Also wenn Merkely behauptet, dass jeder für sich selbst beim ICSID Klagen soll, dann kann man selbiges auch dafür beantragen!
    Anders kann man seine Ansprüche aus dem Investitionsvertrag ja sonst nirgendwo geltend machen und dies wäre Verfassungswidrig.
    Im übrigen steht ganz vorne im Vertrag, dass dieser für alle Bundesbürger gilt, und eben nicht nur für die reichen / Portfoliomanager!!!

    Daher hat jeder Bundesbürger Anspruch aus diesem Rechtsschutzvertrag versus BIT mit Griechenland. Ohne wenn und aber! Sonst könnt Ihr Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einlegen (kostenlos)!

    Was ist aus dem beim BWMI geworden?
    Dann melde dich mal wenn du Antwort bekommst. Das wird sicher sehr spannend!!!

    Die kriegen wir schon...

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  3. Hallo,

    das letzte Datum hatte ich falsch in Erinnerung.
    20.11.11 ist richtig.
    Einfach nachsehen unter Abgeordnetenwatch.de und Schäuble.

    Es ist im Sande verlaufen, von Demokratie und Volksbeteiligung bei solchen Prozessen halten die offensichtlich nichts.
    Die Medien auch nicht, daher halte ich es für fraglich, ob man denen beikommt.

    Du müßtest meine E-Mail haben.
    Gib mir deine, dann schicke ich dir den Schriftwechsel.

    Schäuble, Merkle und die anderen haben klar gegen ihren Amtseid verstoßen. Stört aber wohl niemanden.
    Horst Murken

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