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Sonntag, 11. März 2012

Starteintrag für mein Griechenland Blog

Im Zuge der Argentinienkrise habe ich seit 2002 diverse Blogs betrieben.

Jetzt da der enteignende Umtausch Anfang März 2012 durchgeführt wird, richte ich meine Aufmerksamkeit auf die rechtliche Durchsetzung unserer Schadensersatzansprüche. Diese liegen zwischen nominal 53,5% und bis zu 80%, je nach NPV des 24bondigen Umtauschstrausses.

4 Kommentare:

  1. Dann wünsche ich Ihnen für ihre rechtliche Durchsetung diesmal mehr Erfolg als bei Argentinien !
    Da haben ihre tips und Prophezeiungen ja eher die Kategorie Träumereien und Wunschdenken gehabt.
    Übrigens auch was pari passu und pro rata betrifft.

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    1. Gut Ding will Weile haben..... Sehe jedenfalls keinen Grund deswegen über Rolf herzuziehen. Freue mich immer über seine Ideen. Irgendwann erhoffe ich auch erfolgreich gegen Argentienien zu vollstrecken.
      Griechenland ist ein anderes Thema.

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    2. Schön, schön, da sollen also gegen ein zugrunde gerichtetes Land auch noch Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden. Na denn mal viel Spaß.

      Ich würde allerdings den Titel dieses Blogs ein wenig modifizieren. Zum Beispiel den Deppenapostroph weglassen und einfach Rolfs schreiben. Dann wäre der Titel schon mal richtig. Und dann würde ich den Titel in Geldgeil-Blog ändern. Damit wär er auch noch ehrlich auch ehrlich.

      Schönen Tag noch



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  2. Für Anleihegläubiger wird es Zeit zu klagen, es tickt die Verjährungsuhr

    Es ist schon fast wieder in Vergessenheit geraten, dass im
    Jahr 2012 griechische Staatsanleihen umgeschuldet wur-
    den – zumindest soweit sie im Besitz von Privatinvesto-
    ren waren.
    Damals sprach die DSW von „Zwangsumtausch“, der zu einer
    teilweisen Enteignung der Anleger geführt hat, und gründe-
    te die Arbeitsgemeinschaft Griechenland Anleihen (AGA),
    um zusammen mit der Kieler Rechtsanwaltskanzlei Causa-
    Concilio unter der Leitung des DSW-Landesgeschäftsführers
    Dirk Unrau eine Klagemöglichkeit für Privatanleger zu ent-
    wickeln. Und in der Tat: Mehr als 1.000 Betroffene haben
    sich der Arbeitsgemeinschaft seither angeschlossen. Weite-
    re Anleihegläubiger kommen regelmäßig hinzu. Doch lang-
    sam wird es für die bisher abwartenden Anleger Zeit aktiv zu
    werden, denn: „Zum 31. Dezember 2015 droht die Verjäh-
    rung von Schadenersatzansprüchen, die sich aus deutschem
    Recht ergeben. Wer das verhindern möchte, muss sich nun
    sputen“, so DSW-Geschäftsführer Thomas Hechtfischer.


    Zur Erinnerung: Im Kern soll mit den Klagen der 2012 durch-
    geführte sogenannte „freiwillige Zwangsumtausch“ rückgän-
    gig gemacht werden, der Besitzer griechischer Staatsanleihen
    bis zu 90 Prozent ihres Geldes gekostet hat. Die privaten Gläu-
    biger mussten im Rahmen des Schuldenschnitts auf 53,5 Pro-
    zent des Nennwertes der von ihnen gezeichneten Staatsanlei-
    hen komplett verzichten. Für die restlichen 46,5 Prozent
    erhielten sie eine Vielzahl neuer Staatsanleihen, Schuldschei-
    ne sowie einen Besserungsschein. Eine Chance auf Mitspra-
    che oder Gegenwehr hatten sie bei dem Procedere nicht.
    „Wirtschaftlich war das für die Anleger äußerst nachteilig, da
    insbesondere die neuen Staatsanleihen eine Laufzeit von
    zehn bis 30 Jahren haben. Darüber hinaus sind auch die Zin-
    sen sowie die übrigen Bedingungen für die Anleger im We-
    sentlichen unakzeptabel“, sagt DSW-Landesgeschäftsführer
    Dirk Unrau.
    Die DSW bietet betroffenen Bond-Besitzern, die sich registrie-
    ren lassen, weiterhin eine kostenlose Überprüfung an, ob eine
    Zuordnung zu einer bereits bestehenden Klagegemeinschaft
    möglich ist und zu welcher Kostenentlastung (in der ersten In-
    stanz) dies auf der Klägerseite führen würde.

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