Das ist nicht ganz korrekt. Der BGH hat in II ZR 381/13 bereis darüber entschieden, dass eine solche Rückwirkung grds. möglich ist.
Das ist zwar "nur" in einem sog. obiter dictum erfolgt, aber nichtsdestotrotz hat der BGH in dieser wegweisenden Entscheidung hierzu ganz klar Stellung genommen.
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