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Dienstag, 29. September 2015

http://rolfsraptorshareholderblog.blogspot.de/


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Montag, 28. September 2015

Ein offenes Geheimis: das Geld wird geteilt

Ein offenes Geheimis: das Geld wird geteilt

Das große Geld aber, sagen Anwälte, fließt an anderer Stelle: „Bei der Anwaltsvergütung spielt die Musik“, erklärt Hans-Ulrich Wilsing, Partner der Großkanzlei Linklaters. „Wenn der klageführende Rechtsanwalt für so einen Fall eine pauschale Vergütung von 300 000 Euro erhält, liegt die Vermutung nahe, dass es ein abgekartetes Spiel ist und das Geld hintenrum an den Kläger zurückfließt.“
Es gilt in der Branche als offenes Geheimnis, dass sich die Klagenden und ihre Anwälte das Geld teilen. Die Berufskläger selbst streiten das freilich ab. Doch für einen Aktionär lohnt es sich kaum, für einen Euro pro Aktie in einen aufwendigen Prozess zu ziehen. Er profitiert nur davon, wenn er einen Teil des Anwalthonorars abbekommt. Und da der Anwalt ohne ihn den Prozess nicht hätte führen können, schlägt der in den Deal ein. Deshalb findet Wilsing: „Das Räuberische dieser Aktionärsklagen liegt in der Pauschalvergütung der Anwälte. Wenn die mit zehn Klagen gegen ein Unternehmen vorgehen, ziehen die aus einem Fall locker 3 Millionen Euro.“
Oft nicke der Anwalt der Gegenseite die Vergleiche deshalb so schnell ab, weil er ebenfalls einen Teil vom Kuchen abbekomme, sagen Branchenkenner. Im Prinzip gibt es eine Deckelung für Anwaltshonorare, die aber lässt sich umgehen, wenn eine Barzahlung an alle Aktionäre verabredet wird. Die Zeche zahlen am Ende die Unternehmen oder deren Mehrheitseigner.

Eine halbe Million für den Kläger - oft sogar mehr

Eine halbe Million für den Kläger - oft sogar mehr

Normalerweise haben Klagende eine 50:50-Chance, den Prozess zu gewinnen. Die Chancen der Aktionärskläger aber stehen weitaus besser, auch weil viele Verfahren ganz ohne Richterspruch enden. In den meisten Fällen lenken die Firmen vorher ein und bieten einen Vergleich an, mit satten Abfindungssummen. In normalen Zivilprozessen passiert das in einem von fünf Verfahren, aber knapp zwei Drittel aller Aktionärsklagen enden so, hat der FrankfurterRechtsprofessor Theodor Baums ermittelt. In mehr als der Hälfte der Fälle fließt über eine halbe Million Euro an die Kläger, oft sogar zwei Millionen und mehr. Die aufsässigen Aktionäre haben also bei Klagen „eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit der Kostenbefreiung und auch Aussicht auf einen erheblichen Gewinn“, sagt Baums.


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