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Dienstag, 22. September 2015

Verpflichtendes Abfindungsangebot, Barauszahlung und ein verlängerter Bemessungszeitraum: Die Reform des Börsengesetzes der schwarz-roten Bundesregierung dürfte Anleger freuen. Auf Unternehmen kommen Verpflichtungen zu.

MEHR RECHTE BEI BÖRSEN-RÜCKZUG
Koalition will Kleinanleger schützen

Verpflichtendes Abfindungsangebot, Barauszahlung und ein verlängerter Bemessungszeitraum: Die Reform des Börsengesetzes der schwarz-roten Bundesregierung dürfte Anleger freuen. Auf Unternehmen kommen Verpflichtungen zu.
BerlinDie Regierungskoalition will Kleinanleger beim Börsenrückzug von Unternehmen besser in Schutz nehmen als bisher vorgesehen. Die Koalitionsexperten von Union und SPD einigten sich am Montag auf eine Reihe von Änderungen am Börsengesetz, wie ein Insider der Nachrichtenagentur Reuters sagte. So sollten die Aktionäre auf jeden Fall ein Abfindungsangebot erhalten, auch wenn ihnen vorher ein Käufer ein Übernahmeangebot gemacht habe. Bisher war das nicht Teil der schwarz-roten Gesetzespläne. Bei der Höhe des Angebots solle der Durchschnittskurs der letzten sechs Monate herangezogen werden und nicht mehr nur der letzten drei Monate. Außerdem sollen die Aktionäre in bar ausgezahlt werden müssen.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können sich Unternehmen seit knapp zwei Jahren ohne weiteres von der Börse zurückziehen, wenn sie das für richtig halten, etwa weil ihnen die Börsennotiz nichts mehr nutzt oder zu teuer ist. Kleinaktionäre können ihre Aktien zwar behalten, haben es aber außerhalb der Börse deutlich schwerer, sie später zu verkaufen.

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