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Samstag, 19. September 2015

Insolvenzantrags-Kündigungsregel....gebt untenstehenden Text mal in Google ein und ihr werdet dutzende wenn nicht gar hunderte von Anleihebedingungen finden die diese Passage enthalten....mal mit 30, 60 oder 90 Tagen frist....

"....ein Dritter ein Insolvenzverfahren gegen
die Emittentin oder eine Wesentliche
Tochtergesellschaft beantragt
und ein solches Verfahren nicht innerhalb
einer Frist von 30 Tagen aufgehoben
oder ausgesetzt worden ist....."

Insolvenzantrags-Kündigungsregel

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