"....ein Dritter ein Insolvenzverfahren gegen
die Emittentin oder eine Wesentliche
Tochtergesellschaft beantragt
und ein solches Verfahren nicht innerhalb
einer Frist von 30 Tagen aufgehoben
oder ausgesetzt worden ist....."
Insolvenzantrags-Kündigungsregel
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen