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Samstag, 12. September 2015

Treffen der EU-Finanzminister Schäuble fordert Insolvenzverfahren für Euro-Staaten Deutschland fürchtet, dass der Euro-Krisenfonds nicht angemessen eingesetzt wird. Die Staatsschuld einzelner Länder dürfe nicht das ganze Finanzsystem gefährden.

Treffen der EU-FinanzministerSchäuble fordert Insolvenzverfahren für Euro-Staaten

Deutschland fürchtet, dass der Euro-Krisenfonds nicht angemessen eingesetzt wird. Die Staatsschuld einzelner Länder dürfe nicht das ganze Finanzsystem gefährden.

© AFPZentrale der EZB in Frankfurt: Die Bankenaufsicht soll nach Ansicht der Deutschen von der Geldpolitik getrennt werden.
Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will in der Reform der EU-Währungsunion deutlich andere Prioritäten setzen als Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. In einer Tischvorlage („Non-Paper“) des Bundesfinanzministeriums für das informelle Treffen der EU-Finanzminister an diesem Samstag in Luxemburg heißt es, als wichtiger Bestandteil für die Reform der Euro-Finanzarchitektur fehle weiterhin ein „Verfahren zur Restrukturierung von Staatsschulden“, also praktisch ein Insolvenzverfahren für Staaten.
Weil es ein solches Verfahren bisher nicht gebe, bestehe die Gefahr, dass der Euro-Krisenfonds ESM „unangemessen“ eingesetzt werde und Staaten mit zu hoher Staatsschuld kurzfristig gezwungen würden, ihr Defizit „exzessiv“ zu senken, anstatt sich um den Schuldenstand zu kümmern, heißt es in dem Papier. Diese Klausel bezieht sich offensichtlich auf die Entwicklung in Griechenland in den vergangenen Jahren. Die hohe Staatsschuld in einzelnen Ländern dürfe künftig keine Gefahr mehr für das gesamte Finanzsystem mehr darstellen.
Etliche deutsche Ökonomen halten eine Insolvenzordnung für Staaten, die eine Vergemeinschaftung von Schulden verhindern könnte, für mit den wichtigsten Baustein einer reformierten Währungsunion. Im Bericht der fünf EU-Präsidenten Juncker (Kommission), Donald Tusk (Rat), Mario Draghi (EZB), Jeroen Dijsselbloem (Eurogruppe) und Martin Schulz (Parlament) ist diese Option indes nicht enthalten. Juncker hat sie auch in seiner Grundsatzrede am Mittwoch vor dem Europaparlament nicht erwähnt. Der Kommissionschef setzt stärker auf eine Vergemeinschaftung von Risiken.

Vergemeinschaftung von Bankenrisiken ist „nicht akzeptabel“

Das gilt nicht nur für die Staatsschulden, sondern auch für die Bankenrisiken. Juncker hatte am Mittwoch die Vorlage eines Vorschlags zur Einführung einer gemeinsamen Einlagensicherung in den kommenden Wochen angekündigt. Schäuble lehnt auch dieses Vorhaben ab. Die Bundesregierung wendet sich derzeit auch gegen ein gemeinsames finanzielles Sicherheitsnetz („Backstop“) für den Bankenabwicklungsfonds SRM, wie es die meisten anderen Staaten möglichst schnell beschließen wollen. Diese Frage war in den Verhandlungen über die Bankenunion vertagt worden. Jegliche Vergemeinschaftung von Bankenrisiken über eine gemeinsame Einlagensicherung, egal ob durch eine komplett europäische Sparerhaftung oder eine gemeinsame Rückversicherung sei derzeit „nicht akzeptabel“, heißt es in dem Papier. Das Finanzministerium weist ferner abermals darauf hin, dass die Bankenabwicklungsrichtlinie immer noch nicht in allen Staaten in Gesetzesform gegossen sei, obwohl sie Anfang 2016 in Kraft treten soll.
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Vorsichtig deutet das Ministerium auch an, dass die Bundesregierung die Entscheidungsverfahren in der Bankenaufsicht und -abwicklung langfristig grundlegend ändern will. In der Aufsicht sollten die „endgültigen“ Entscheidungskompetenzen „komplett“ von der Geldpolitik getrennt werden, heißt es in dem Papier. Das liefe darauf hinaus, dass die Aufsicht der Europäischen Zentralbank wieder entzogen würde. Ferner müsse die Abwicklungsbehörde SRB künftig allein die Entscheidung zur Schließung einer Bank treffen können. Bisher sind daran die EU-Kommission und der Ministerrat beteiligt. Beide Reformen sind schwierig, weil sie eine Änderung der EU-Verträge erforderten.
Die Finanzminister wollen an diesem Samstag eine breite Diskussion über mittelfristige Reformen der Währungsunion beginnen. Dazu zählen nicht nur die Vollendung der Bankenunion, sondern auch Vorschläge zu einem gemeinsamen Finanzminister oder einem „Schatzamt“ für den Euroraum und zu einer Verstärkung der Transfers zwischen den Euro-Staaten. Auch all diese Vorhaben wären nur mit einstimmigen Vertragsänderungen möglich; sie sollen konkret erst von 2017 an in Angriff genommen werden. Mit Entscheidungen in Luxemburg wird daher nicht gerechnet.

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