Mayers WeltwirtschaftKein Zwang zur Gemeinschaft!
Die EU-Kommission will, dass sämtliche Eurostaaten für die sicheren Bankeinlagen zahlen. Deutschland wehrt sich – zu Recht.
19.09.2015
Das Wort Europa höre ich oft aus dem Mund von Politikern, die es nicht wagen, ihre Forderungen direkt vorzubringen“, soll Otto von Bismarck gesagt haben. Vermutlich würde er sich nicht wundern, wenn er sehen würde, wie heute Politiker ihre Überzeugung von Europa vor allem dadurch ausdrücken, dass sie im Namen der europäischen Solidarität anderen Europäern in die Tasche greifen wollen. Das jüngste Beispiel dafür ist der Plan von EU-Kommissionspräsident Juncker, eine gemeinsame Einlagenversicherung für den Euroraum zu organisieren.
Im Verlauf der Finanz- und Euro-Krise hat man beschlossen, Bankeinlagen in den Ländern der europäischen Union bis zur Höhe von einhunderttausend Euro zu garantieren. Da man sich auf eine gemeinsame Finanzierung der Einlagenversicherung aber nicht einigen konnte, überließ man die Absicherung dieser Garantie den Nationalstaaten. Sie, und nicht die Europäische Gemeinschaft, müssen einspringen, wenn von den Banken finanzierte private Versicherungen finanziell überfordert sind. Fehlt den Nationalstaaten im Euroraum dazu das Geld, können sie es sich vom Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) borgen. Allerdings sollen sie vorher die Bankeigner und alle anderen Bankgläubiger zur Finanzierung von Verlusten heranziehen und gegenüber dem ESM für die geborgte Summe haften.
Diese Regeln sorgen in Ländern mit wackligen Banken und finanzschwachen Staatsfinanzen für Unbehagen. Wie ich schon am 8. August in dieser Kolumne erläutert habe, ist man in Griechenland von einer rigorosen Beteiligung der Bankeigner und nichtversicherten Bankgläubiger abgerückt. Lieber lässt man den Steuerzahler in anderen Euroländern für die Rekapitalisierung der maroden griechischen Banken aufkommen. In anderen Ländern lässt man sich bei der eigenen Risikovorsorge Zeit, schiebt aber auf Europa-Ebene gerne das Versicherungsprinzip nach vorne: Risiken sind umso leichter zu tragen, auf je mehr europäische Schultern sie verteilt werden. Die EU-Kommission sieht das ähnlich und schlägt deshalb vor, die Einlagenversicherung von den Ländern der Eurozone gemeinsam finanzieren zu lassen.
Eine Versicherung ist jedoch nur dann fair für alle Versicherten, wenn die Wahrscheinlichkeit, einen Schaden zu erleiden, für alle ungefähr gleich groß ist. Ist das nicht der Fall, dann wird durch die Versicherung systematisch Einkommen von jenen mit geringer Schadenswahrscheinlichkeit zu denen mit hoher Schadenswahrscheinlichkeit umverteilt. Es ist kein Zufall, dass die finanzschwachen Länder mit wackligen Banken gerne die Einlagenversicherung vergemeinschaften möchten, während sich Deutschland dagegen wehrt. Und inzwischen braucht man sich auch nicht mehr darüber zu wundern, wenn die EU-Kommission Mechanismen zur Umverteilung von Einkommen zwischen den Staaten der Eurozone gerne unterstützt. Juncker hat kein Hehl daraus gemacht, dass er ein politischer Präsident sein will.
Dabei ist es keineswegs notwendig, eine einheitliche Einlagenversicherung im Euroraum durch die Staaten gemeinschaftlich zu finanzieren. Es würde ausreichen, eine sichere Bankeinlage dadurch zu schaffen, dass die bei der Bank eingelegte Summe vollständig durch die Hinterlegung von Zentralbankgeld bei der EZB gedeckt wird. Auch wenn alle Banken eines Landes kollabieren würden, wie es in Griechenland ohne den Banken-Bail-out der Fall wäre, blieben die auf den sicheren Konten liegenden Guthaben erhalten, denn sie wären ja durch das bei der EZB hinterlegte Zentralbankgeld gedeckt.
Bisher hat mir noch kein Ökonom oder Bankier überzeugend erklären können, warum dies nicht als Einlagenversicherung für den Euroraum funktionieren könnte. Dennoch hat es bisher kein Politiker ernsthaft als Alternative zur Vergemeinschaftung einer staatlichen Einlagenversicherung erwogen. Möglicherweise sind dafür zwei Gründe verantwortlich. Erstens würde die Schaffung sicherer Einlagen durch die Hinterlegung von Zentralbankgeld bei der EZB die Umverteilung von Einkommen durch eine gemeinschaftliche staatliche Einlagenversicherung unmöglich machen. Kein Wunder, dass finanzschwache Staaten daran nicht interessiert sind.
Zweitens würde durch die volle Reservedeckung eines Teils der Einlagen die Fähigkeit der Banken beschnitten, Einlagen durch Kreditvergabe zu schaffen. Diese Tätigkeit ist für Kreditbanken jedoch eine wichtige Quelle für ihre Einkünfte. Würde sie wegfallen, müssten sich die Banken auf die Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs und die Vermittlung von Spargeldern an Investoren beschränken. Kein Wunder, dass auch deutsche Banken kein Interesse an einer reservegedeckten Einlage haben.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen