Zwangsvermietung von LeerstandBerlin beschlagnahmt Luxusimmobilien für Flüchtlinge
Angesichts des rasant gestiegenen Zuzugs an Flüchtlingen greifen Kommunen zu drastischen Maßnahmen. In Berlin beschlagnahmt der Senat Immobilien und zahlt dafür eine hohe Entschädigung. Auch Hamburg plant Zwangsvermietungen.
25.09.2015, von JOACHIM JAHN, PHILIP PLICKERT, CHRISTIAN MÜSSGEN UND JAN HAUSER
© MATTHIAS LÜDECKEIn der historischen Wohnanlage „Riehmers Hofgarten“ in Friedrichshain-Kreuzberg will die Berliner Bezirksregierung leerstehende Luxuswohnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen beschlagnahmen.
In Berlin hat der Senat bereits mehrere größere Immobilien von privaten Eigentümern beschlagnahmt, um sie als Erstaufnahmeeinrichtungen oder für die Unterbringung von Asylbewerbern zu nutzen. Am Mittwoch wollte das Bezirksparlament von Friedrichshain-Kreuzberg auf Antrag der regierenden Grünen und mit den Stimmen von Grün-Rot-Rot den nächsten Schritt beschließen: Leerstehende Wohnungen in der noblen Anlage „Riehmers Hofgarten“ sollen von den Behörden belegt werden können. Das ist deutschlandweit eine Premiere. Am späten Abend wurde die Entscheidung auf Antrag der CDU wegen der bereits fortgeschrittenen Uhrzeit aber auf die nächste Sitzung vertagt.
Autor: Joachim Jahn, Wirtschaftskorrespondent in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“. Autor: Philip Plickert, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Der Volkswirt“. Autor: Jan Hauser, Redakteur in der Wirtschaft.
Dabei handelt es sich um eine denkmalgeschützte Wohnanlage aus der Gründerzeit. Etwa ein Drittel der Luxuswohnungen soll derzeit leer stehen oder als Ferienquartier genutzt werden – was die Eigentümerfirma aber bestreitet. Nach ihren Angaben ist der Leerstand in der Yorckstraße baulich bedingt, da unter anderem das Dach ausgebaut und Wohnungen saniert werden sollten. Die Grünen begründeten den hoheitlichen Zugriff mit einer drohenden Notsituation durch massenhafte Obdachlosigkeit angesichts des nahenden Winters. Es dürfe „keine Tabus“ mehr bei der Unterbringung von Asylbewerbern geben. Die Eigentümer der beschlagnahmten Wohnungen sollen als Entschädigung eine ortsübliche Miete erhalten. Laut Berliner Mieterverein stehen in der Hauptstadt „aus spekulativen Gründen“ bis zu 5000 Wohnungen leer.
Sozialbehörde konfisziert gewerbliche Immobilien
Der Senat hat schon vier große gewerbliche Immobilien beschlagnahmt. Offiziell spricht man von „Sicherstellung“, die im Einvernehmen mit den Eigentümern geschehe. Vor kurzem konfiszierte die Sozialbehörde eine frühere Landesbank-Zentrale in Wilmersdorf. Der Vattenfall-Konzern musste eine siebenstöckige Immobilie in Pankow abgeben und ein Privatmann ein großes ehemaliges Telekom-Gelände. Zudem wurde ein landeseigenes Sportzentrum in Friedrichshain beschlagnahmt. Der Betreiber der dortigen privaten Gaststätte verlor mitsamt Angestellten seine Arbeit.
Doch alle diese Unterbringungskapazitäten dürften nur kurze Zeit reichen, da der Zustrom an neuen Flüchtlingen stark steigt. Allein seit dem 5. September, als Kanzlerin Angela Merkel (CDU) die in Ungarn gestrandeten Syrien-Flüchtlinge nach Deutschland ließ, seien in Berlin 9210 neue Asylbewerber angekommen, berichtet die Sozialbehörde. An manchen Tagen kamen Züge mit mehr als tausend Personen. „Wir stoßen in vielen Bereichen an die Grenzen unserer Möglichkeiten und Kapazitäten“, warnt der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD).
Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat der Senat eine weitere Immobilie in zentraler Lage – ein sechsstöckiges ehemaliges Boardinghouse am Spree-Ufer – zur Flüchtlingsunterbringung angemietet. Das ehemalige Gebäude der Carl-Duisburg-Gesellschaft liegt südlich des Tiergartens, nur wenige Gehminuten vom Potsdamer Platz entfernt. Auch dort war eine Beschlagnahmung überlegt worden. Die Apartments am Lützowufer seien gehoben eingerichtet, heißt es. 16 Euro Miete je Quadratmeter soll die Stadt an den Eigentümer zahlen. Das ist fast das Doppelte der durchschnittlichen Kaltmiete von 7,85 Euro je Quadratmeter in Berlin. Jährlich wird die Stadt rund 360.000 Euro für die 2000 Quadratmeter Nutzfläche zahlen, auf der künftig etwa 150 Flüchtlinge untergebracht werden sollen.
Die Senatsverwaltung bemängelt fehlende Kostentransparenz
Der Bund der Steuerzahler mahnt schon, dass die Verwaltung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht über Bord werfen dürfe. Es dürften keine Unterkunftskosten deutlich oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete akzeptiert werden. „Nicht hinnehmbar ist, wenn sich Vermieter auf Kosten der Steuerzahler unter Ausnutzung der Notsituation der Betroffenen eine goldene Nase verdienen können“, sagt der Vorsitzende des Berliner Steuerzahlerbundes, Alexander Kraus, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Auch in der Senatsverwaltung blicken einige mit großer Sorge auf das Ausgabenwachstum für die Flüchtlingsversorgung. „Es gibt keine Kostentransparenz mehr“, sagt ein Beamter. Manche Immobilieneigentümer hätten gemerkt, wie sich mit leerstehenden Gebäuden oder schlecht laufenden Hotels auf Kosten der Steuerzahler sehr gutes Geld verdienen lasse. Durch die Unterbringung in hochwertigen Apartments werde außerdem ein Signal ausgesandt, das den Flüchtlingsstrom noch ansteigen lasse: „Während der Prüfung des Asylantrags kann man auf jeden Fall etwa acht Monate bei Vollpension untergebracht werden, das ist im Vergleich zum Balkan paradiesisch“, warnt der leitende Senatsbeamte. Die Politik sei mittlerweile völlig überfordert.
© DPAHeute noch im Baumarkt, bald in Luxusimmobilien? Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge in Hamburg-Fischbek.
Die Beschlagnahmung von leerstehenden Immobilien ist als Notlösung nach den Polizeigesetzen aller Bundesländer (in Hamburg heißt es beispielsweise „Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“) möglich. Zur Gefahrenabwehr bei sonst drohender Obdachlosigkeit ist dies ein klassisches, heutzutage aber selten angewandtes Instrument des Verwaltungsrechts. Manchen erinnert der Eingriff aber auch an eine teilweise Enteignung oder die Zwangswohnraumbewirtschaftung nach dem Krieg. Der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier mahnte zur Vorsicht: Die Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung könne rasant auf null sinken.
Doch die Lieferzeiten für Container betragen mehrere Monate, für Zeltstädte dürfte es demnächst zu kalt werden. Während es im Osten Deutschlands oder auf dem Land durchaus Leerstand gibt, ist der Wohnungsmarkt in westdeutschen Großstädten meist angespannt. Städte nutzen Messe- und Turnhallen, die sonst Vereinen und Schulen zur Verfügung stehen. „Dies ist aber schon wegen der hiermit verbundenen Konfliktpotentiale ebenso wenig eine Dauerlösung wie die ins Gespräch gebrachte Beschlagnahmung von Wohnungen“, sagte Arpad Bogya, Vorsitzender des Ausschusses für Städtebau und Umwelt im Deutschen Städte- und Gemeindebund. Die Städte sorgen sich zudem um die Wohnraumkonkurrenz für Geringverdiener oder auch Studenten.
Städtetag verlangt mehr Geld für sozialen Wohnungsbau
Als einer der Ersten hatte der grüne Oberbürgermeister von Tübingen, Boris Palmer, eine Beschlagnahmung von leerstehenden Gebäuden ins Spiel gebracht. Auch Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel (CDU) hat gefordert, dass die Städte notfalls leerstehende Wohnungen gegen Erstattung der Kosten beschlagnahmen dürfen, um Flüchtlinge unterzubringen. Er sprach dabei von Ausnahmefällen, bezog sich auf Wohnungen großer Investoren und nannte eine sehr hohe und langjährige Leerstandsquote in Mietwohnungssiedlungen als Kriterium.
Der Städtetag verlangt daher mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau. Bund und Länder sollten die Mittel von zwei Milliarden Euro dafür mindestens verdoppeln, fordert Ulrich Maly (SPD), Städtetags-Vizepräsident und Oberbürgermeister in Nürnberg. Es gehe nicht um den Bau von Wohnungen nur für Flüchtlinge, sondern für „alle Problemgruppen des Wohnungsmarkts“, um eine Konkurrenz zwischen Familien mit geringem Einkommen oder Alleinerziehenden und Flüchtlingen zu vermeiden.
Hamburg will Zwangsvermietung von Immobilien festsetzen
Der Hamburger Senat will derweil eine spezielle Rechtsgrundlage dafür schaffen, um leerstehende Gewerbeimmobilien für die Unterbringung von Flüchtlingen zwangsvermieten zu können. Bis Mitte Oktober will der Senat die Vorschrift, die ins dortige Sicherheits- und Ordnungsgesetz eingefügt werden soll, durch die Bürgerschaft bringen. So will man die strengen Vorgaben, die Gerichte sonst beim staatlichen Zugriff auf privaten Wohnraum machen, lockern. Nach Angaben der Justizbehörde geht es um Gebäude, in denen jeweils bis zu 600 Flüchtlinge untergebracht werden können und deren Eigentümer nicht bereit sind, ihre Immobilien freiwillig bereitzustellen. „Wir richten alle Anstrengungen darauf, die Obdachlosigkeit von Flüchtlingen im Winter zu vermeiden“, ließ sich der Justizsenator Till Steffen (Grüne) zitieren. Dazu müsse die Stadt auch leerstehende Gewerbeliegenschaften nutzen. Als Entschädigung will sie eine ortsübliche Miete zahlen.
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In Hamburg ist die Situation zurzeit sehr angespannt. Der Erste Bürgermeister Olaf Scholz geht davon aus, dass im laufenden Jahr bis zu 30.000 Flüchtlinge in die Stadt kommen. Für den Winter fehlen noch etwa 2000 bis 3000 Unterbringungsplätze. Die Opposition läuft Sturm gegen den Gesetzentwurf: „Der Senat plant hier einen massiven Angriff auf die Eigentumsrechte der Hamburger“, sagt der Vorsitzende der CDU-Bürgerschaftsfraktion, André Trepoll: „Das ist ein politischer Dammbruch mit großer Tragweite.“ Auch der Hauptgeschäftsführer des Eigentümerverbands Haus & Grund, Kai Warnecke, kritisiert den Vorstoß heftig: „Ich fürchte, dass andere Bundesländer dem Beispiel folgen und ähnliche Schritte in die Wege leiten.“ Viele Eigentümer seien bereit, freiwillig einen Beitrag zu leisten. „Das wird durch solche Zwangsmaßnahmen geradezu konterkariert.“ In der Wirtschaft stößt der Senat dagegen auf Verständnis. Der Geschäftsführer der Hamburger Handelskammer, Hans-Jörg Schmidt-Trenz, geht davon aus, dass der Senat seinen neugeschaffenen Spielraum womöglich gar nicht nutzen muss: „Die Stadt kann nun mit einer Zwangsvermietung drohen – das wird viele Eigentümer dazu bewegen, von sich aus einzulenken.“
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